Rechtsfachwirt
Inhaltsübersicht
- Geprüfter Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin
- Geprüfter Rechts- und Notarfachwirt/in
- Fortbildungslehrgang zum/r „Geprüften Rechts- und Notarfachwirt/in“
- Abschlussprüfung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“
- Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (Meister-BAföG)
- Weitere Möglichkeiten der Förderungen von Weiterbildungen)
Geprüfter Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin
Die Fortbildung zum "Geprüften Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" dauert ca. 1 ½ Jahre. Anschließend findet die Prüfung statt. Der Lehrgang findet zweimal wöchentlich (dienstags spätnachmittags und samstags vormittags) berufsbegleitend in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Hamm in Hamm mit Ausnahme der Ferien statt.
Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis. Wer keine Ausbildung absolviert hat, muss eine mindestens 6-jährige berufliche Tätigkeit nachweisen.
Geprüfter Rechts- und Notarfachwirt/in
Die Fortbildung dauert mit Prüfung ca. 2 Jahre. Der Lehrgang findet zweimal wöchentlich (dienstags spätnachmittags und samstags vormittags) berufsbegleitend in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Hamm in Hamm mit Ausnahme der Ferien statt.
Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis. Wer keine Ausbildung absolviert hat, muss eine mindestens 6-jährige berufliche Tätigkeit nachweisen.
Das Fortbildungsprofil zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin ist in drei Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch im Bundesanzeiger Nr. 22 a vom 07.12.2002 (Seite 17-19) veröffentlicht worden.
Prüfungsordnung "Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in" (Download)
Prüfungsordnung "Geprüfte/r Rechts- und Notarfachwirt/in" (Download)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" (Download)
Fortbildungslehrgang zum/r „Geprüften Rechts- und Notarfachwirt/in“
Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist im November 2011 mit einem Kombinationslehrgang zum Erwerb des Abschlusses „Geprüfte/r Rechts- und Notarfachwirt/in“ gestartet.
Der Lehrgang wird folgende Themengebiete umfasste:
- Berufsrecht des Rechtsanwalts und des Notars / Beurkundungsrecht
- BGB
- Büroorganisation und -verwaltung
- Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- KostO/RVG
- Liegenschafts- und Grundbuchrecht / elektronischer Rechtsverkehr
- Personalwirtschaft / Arbeitsrecht
- Rechnungswesen / Steuerrecht
- Vertragsgestaltung
- Zwangsvollstreckung / Prozessrecht
Der Unterricht endet im Frühjahr 2013. Den Abschluss bildet die anschließende Prüfung zum/r „Geprüften Rechts- und Notarfachwirt/in“.
Abschlussprüfung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“
Die nächste Abschlussprüfung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ findet an folgenden Tagen statt:
Schriftliche Prüfung:
- Freitag, 09.03.2012
- Freitag, 16.03.2012
Geprüft werden die nachfolgend genannten Handlungsbereiche (gemäß §§ 3 Abs. 1 RechtsfachwPrV, 12 PrüfO):
- a) Büroorganisation und -verwaltung,
- b) Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,
- c) Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
- d) Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht.
Anmeldeschluss: 20. Januar 2012
Die Anmeldebögen können ab sofort bei der Kammer per E-Mail angefordert werden.
Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"
Förderung sichern und durchstarten!
Das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" richtet sich an junge Menschen aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss in der Tasche und noch lange nicht genug haben.
Mit einem Weiterbildungsstipendium können Sie sich nach eigener Wahl gezielt berufsfachlich und fachübergreifend weiterqualifizieren, um in Ihrem Beruf noch besser voranzukommen.
Bis Ende 2008 profitierten bereits über 77.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten von dieser Finanzspritze. Das Geld für die Begabtenförderung berufliche Bildung stammt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Wer kann gefördert werden?
Stipendiatin oder Stipendiat der Begabtenförderung berufliche Bildung kann werden, wer
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat
-
die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt hat
oder die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann
- weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/ in ist
-
zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist
(Durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen:
- fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge
- berufsbegleitende Studiengänge
- persönlichkeitsbildende Seminare
U. a. kann der von der Rechtsanwaltskammer Hamm angebotene Weiterbildungslehrgang zum/zur "Geprüften Rechtsfachwirt/Geprüften Rechtsfachwirtin" über diese Maßnahme gefördert werden.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5.100 EUR. Der Eigenanteil beträgt 20 % der Kosten - höchstens jedoch 180 EUR pro Förderjahr.
Wer zahlt?
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert die bundesweite Durchführung des Förderprogramms durch die Kammern und zuständigen Stellen.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils bis zum 30.06. eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30.04. des Jahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare können bei der Rechtsanwaltskammer Hamm angefordert werden.
Gern stehen wir für evtl. Fragen zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an Frau Köhler (Tel.: 02381 - 9850 -12 / Fax: 02381 - 9850 - 50 / E-Mail)
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Wer informiert?
Weitere Informationen zum Thema Begabtenförderung erhalten Sie unter www.begabtenfoerderung.de, der Internetseite der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB).
Die SBB ist eine gemeinsame Einrichtung von:
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- Deutscher Handwerkskammertag
- Bundesverband Freier Berufe
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (Meister-BAföG)
Durch das AFBG – sog. „Meister-BAföG“ – sollen Teilnehmer/innen beruflicher Aufstiegsfortbildungen, unabhängig davon, in welcher Form diese Fortbildungen durchgeführt werden (z.B. Vollzeit- bzw. Teilzeitfortbildung) finanziell unterstützt werden. Die Förderung ist an bestimmte persönlich, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Die Antragsteller/innen dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist.
Ausführliche Informationen erhalten Sie über die kostenfreie Info-Hotline 0800 – 6223634 oder auf der Internetseite www.meister-bafoeg.info.
Weitere Möglichkeiten der Förderungen von Weiterbildungen
Bildungsscheck
Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt mit dem Bildungsscheck die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Anfallende Gebühren für Teilnahme und Prüfung werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 EUR, pro Bildungsscheck übernommen. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfond zur Verfügung.
Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können den Bildungsscheck erhalten. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende zur Verfügung.
Weitergehende Informationen und die Adressen der Beratungsstellen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

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