Rechtsfachwirt
Geprüfter Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin
Die Fortbildung zum "Geprüften Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" dauert ca. 1 ½ Jahre. Anschließend findet die Prüfung statt. Der Lehrgang findet zweimal wöchentlich (dienstags spätnachmittags und samstags vormittags) berufsbegleitend in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Hamm in Hamm mit Ausnahme der Ferien statt.
Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis. Wer keine Ausbildung absolviert hat, muss eine mindestens 6-jährige berufliche Tätigkeit nachweisen.
Geprüfter Rechts- und Notarfachwirt/in
Die Fortbildung dauert mit Prüfung ca. 2 ¼ Jahr. Der Lehrgang findet zweimal wöchentlich (dienstags spätnachmittags und samstags vormittags) berufsbegleitend in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Hamm in Hamm mit Ausnahme der Ferien statt.
Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis. Wer keine Ausbildung absolviert hat, muss eine mindestens 6-jährige berufliche Tätigkeit nachweisen.
Das Fortbildungsprofil zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin ist in drei Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch im Bundesanzeiger Nr. 22 a vom 07.12.2002 (Seite 17-19) veröffentlicht worden.
Prüfungsordnung zum/r "Geprüften Rechtsfachwirt/Geprüften Rechtsfachwirtin" (Download)
Prüfungsordnung zum/r "Geprüften Rechts- und Notarfachwirt/Geprüften Rechts- und Notarfachwirtin (Download)
Inhaltsübersicht über die prüfungsrelevanten Handlungsbereiche (Download)
Fortbildungslehrgang Geprüfte/-r Rechtsfachwirt/-in
Nach den Herbstferien im Jahr 2010 wird erneut ein Fortbildungslehrgang zum Erwerb des Abschlusses „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ beginnen. Der Lehrgang findet jeweils dienstags und samstags in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm statt.
Anmeldungen können ab sofort bei der Rechtsanwaltskammer, Ostenallee 18, 59063 Hamm, mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Anmeldungen mit unvollständigen Unterlagen können leider nicht bearbeitet werden.
Für die Aufnahme in den Lehrgang ist u. a. der zeitliche Eingang der Anmeldung bei der Rechtsanwaltskammer maßgebend. Interessenten, die wegen Ausbuchung des Kurses nicht mehr aufgenommen werden können, haben bei einem nachfolgenden Lehrgang den Vorrang vor anderen Bewerbern.
Anmeldefrist: 15. Juni 2010
Sofern Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, achten Sie bitte auf die jeweiligen Fristen.
Grundlage des Lehrganges / Prüfung
Die Grundlage des Lehrganges ist die von der Rechtsanwaltskammer Hamm als zuständige Stelle gemäß § 53 Abs. 1 BBiG erlassene Prüfungsordnung für die Fortbildung zum „Geprüften Rechtsfachwirt/zur Geprüften Rechtsfachwirtin in einer Rechtsanwaltskanzlei“ in der derzeit gültigen Fassung vom 13. März 2006.
Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"
Förderung sichern und durchstarten!
Das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" richtet sich an junge Menschen aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss in der Tasche und noch lange nicht genug haben.
Mit einem Weiterbildungsstipendium können Sie sich nach eigener Wahl gezielt berufsfachlich und fachübergreifend weiterqualifizieren, um in Ihrem Beruf noch besser voranzukommen.
Bis Ende 2008 profitierten bereits über 77.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten von dieser Finanzspritze. Das Geld für die Begabtenförderung berufliche Bildung stammt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Wer kann gefördert werden?
Stipendiatin oder Stipendiat der Begabtenförderung berufliche Bildung kann werden, wer
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat
-
die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt hat
oder die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann
- weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/ in ist
-
zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist
(Durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen:
- fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge
- berufsbegleitende Studiengänge
- persönlichkeitsbildende Seminare
U. a. kann der von der Rechtsanwaltskammer Hamm angebotene Weiterbildungslehrgang zum/zur "Geprüften Rechtsfachwirt/Geprüften Rechtsfachwirtin" über diese Maßnahme gefördert werden.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5.100 EUR. Der Eigenanteil beträgt 20 % der Kosten - höchstens jedoch 180 EUR pro Förderjahr.
Wer zahlt?
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert die bundesweite Durchführung des Förderprogramms durch die Kammern und zuständigen Stellen.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils bis zum 30.06. eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30.04. des Jahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare können bei der Rechtsanwaltskammer Hamm angefordert werden.
Gern stehen wir für evtl. Fragen zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an Frau Köhler (Tel.: 02381 - 9850 -12 / Fax: 02381 - 9850 - 50 / E-Mail)
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Wer informiert?
Weitere Informationen zum Thema Begabtenförderung erhalten Sie unter www.begabtenfoerderung.de, der Internetseite der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB).
Die SBB ist eine gemeinsame Einrichtung von:
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- Deutscher Handwerkskammertag
- Bundesverband Freier Berufe
Bildungsscheck
Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt mit dem Bildungsscheck die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Anfallende Gebühren für Teilnahme und Prüfung werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 EUR, pro Bildungsscheck übernommen. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfond zur Verfügung.
Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können den Bildungsscheck erhalten. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende zur Verfügung.
Einen Bildungsscheck können Sie auch für den Fortbildungslehrgang zum/zur "Geprüften Rechtsfachwirt/in" erhalten.
Weitergehende Informationen und die Adressen der Beratungsstellen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie wurde als staatliches Finanzierungsangebot vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführt, damit mehr Menschen durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten. Die Bildungsprämie unterstützt die individuelle, berufliche Weiterbildung ganz konkret durch den Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen.
Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info.

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