ReNo-Ausbildung
Inhaltsübersicht
- Informationen zur Ausbildung
- Abschlussprüfung Winter 2011 (II/2011
- Abschlussprüfung Sommer 2012 (I/2012)
- Prüfungsvorbereitung I/12 zur Abschlussprüfung Sommer 2012 (I/2012)
- Prüfungsausschüsse
Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten/e Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/e.
Die Ausbildung wird bundeseinheitlich durch die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten vom 23.11.1987 in der jeweils gültigen Fassung geregelt (ReNoPatAusbV BGBl. l, S. 2392).
Gemeinsamer Teil der Ausbildung für alle genannten Berufe sind im ersten Ausbildungsjahr insbesondere die Grundsätze der Büropraxis und Büroorganisation und Grundsätze der Rechtsordnung.
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sind gemeinsame Teile der Ausbildung für die genannten Berufe die Beschäftigung mit wesentlichen Vorschriften des Berufsrechts der Anwälte und Notare, dem Aufbau und den Aufgaben der Rechtspflege sowie Aneignung von grundsätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Büropraxis.
Daneben lernen sie die besonderen Teile des Ausbildungsberufsbildes für die Rechtsanwaltsfachangestellten und ebenso für die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten kennen.
In dem Ausbildungsberufsbild für die RA-Fachangestellten ist schwerpunktmäßig die Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, Mitarbeit in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten und Erstellen von Vergütungsrechnungen; die Schwerpunkte bei dem Ausbildungsberufsbild für die ReNo-Fachangestellten sind in der Mitarbeit bei der Bearbeitung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, Mitarbeit im Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars, Mitarbeit bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten und Erstellung von Kostenrechnungen.
Zugangsvoraussetzungen gibt es nicht; jedoch sollte die Fachoberschulreife vorhanden sein. Gute Chancen hat, wer die deutsche Sprache beherrscht, Organisationstalent und PC Kenntnisse besitzt.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG ist möglich, wenn der Leistungsdurchschnitt in der Kanzlei wie in der Berufsschule bei mindestens 2,0 liegt.
Bei der Ermittlung des Notendurchschnitts werden die Fächer
- allgemein Wirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Textverarbeitung
jeweils einfach sowie das Fach
- Recht
doppelt gewichtet. Die Summe ist sodann durch 5 zu teilen (gerundet auf eine Nachkommastelle).
Die Dauer der Probezeit beträgt mindestens einen Monat, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).
Nachweise und Prüfungen
Für die hier genannten Berufe wird zwischen dem zwölften und achtzehnten Monat der Ausbildung eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt. Die Ausbildungen schließen mit einer schriftlich und mündlich durchgeführten Abschlussprüfung ab.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist eine Vereinbarung, die im Ausbildungsvertrag von beiden Seiten festgeschrieben wird.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2010 beschlossen, die Empfehlung für die Ausbildungsvergütung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 auf nachfolgende Beträge festzulegen:
- Ausbildungsjahr € 400,00
- Ausbildungsjahr € 450,00
- Ausbildungsjahr € 520,00
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist regional unterschiedlich.
Perspektiven/Berufsaussichten
Den Dienstleistungen in Sachen "Recht" gehört die Zukunft. Das Wirtschafts- und Privatleben wird komplexer. Die Nachfrage nach Rechtshilfe und Beratung wird immer größer. Dem/der ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten stehen in vielen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft alle Wege offen.
Ausbildungsberater im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm:
- Rechtsanwalt Udo Weigelt, Arnsberg, Landgerichtsbezirk Arnsberg
- Rechtsanwältin Friederike von Wiese-Ellermann, Bielefeld, Landgerichtsbezirk Bielefeld
- Rechtsanwältin Lilianna Rother, Essen, Landgerichtsbezirk Essen
- Rechtsanwältin Hildegard Cissée, Detmold, Landgerichtsbezirk Detmold
- Rechtsanwältin Inge Voß, Olpe, Landgerichtsbezirk Siegen
- Rechtsanwalt Udo Pfitzer, Paderborn, Landgerichtsbezirk Paderborn
- Rechtsanwalt Dr. Thomas Leuer, Münster, Landgerichtsbezirk Münster
- Rechtsanwalt Udo Bornemann, Bochum, Landgerichtsbezirk Bochum
- Rechtsanwalt Ingo Theissen Graf Schweinitz, Hagen, Landgerichtsbezirk Hagen
- Rechtsanwalt Kai Neuvians, Dortmund, Landgerichtsbezirk Dortmund
- Rechtsanwalt Eckhard Schormann, Siegen, Landgerichtsbezirk Siegen
Beratung der Auszubildenden
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis;
- Verkürzung der Ausbildungszeiten (Anrechnung, Abkürzung, vorzeitige Zulassung) und Verlängerung;
- Berufsschulbesuch und Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte;
- Zwischen- und Abschlussprüfungen (Anmeldung, Zulassung, Anforderungen und Ablauf);
- Aufstiegs-, Fortbildungs- und Förderungsmöglichkeiten;
- Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei Leistungs- und Entwicklungsstörungen.
Berater kontrolliert Ausbildungsqualität
Die Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung umfasst insbesondere
- Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte;
- angemessenes Verhältnis zwischen Ausbildenden/Ausbildern/Fachkräften/Ausbildungsplätzen und Auszubildenden;
- persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden und Ausbilder;
- Einhaltung der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplanes;
- Einhaltung des Verbots der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Arbeitern;
- Freistellung zum Besuch der Berufsschule/von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte;
- kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel;
- Anwendung der einschlägigen Vorschriften (z. B. Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und sonstige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften);
- Erfüllung von Auflagen zur Behebung von Eignungsmängeln.
Beilegung von Streitigkeiten
Bei der Rechtsanwaltskammer besteht zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ein Ausschuss gemäß § 111 Abs. 2 des ArbGG. Dieser ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts anzurufen.
Die wichtigsten Gesetze
Das neue Berufsbildungsgesetz vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), das am 01.04.2005 in Kraft trat, enthält Bestimmungen über Begründung, Inhalt und Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Das Berufsbildungsgesetz regelt die Berufsbildung. Darunter versteht es
- die Berufsausbildungsvorbereitung,
- die Berufsausbildung,
- die berufliche Fortbildung,
- die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1 BBiG).
Die Ausbildungsordnung hat mindestens festzulegen:
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
- die Ausbildungsdauer, sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,
- die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind,
- eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse und Fähigkeiten,
- die Prüfungsanforderungen (§ 4 Abs. 2 BBiG).
Wer einen anderen zur Berufsausbildung einstellt, hat mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen (§ 10 Abs. 1 BBiG). Das Berufsbildungsgesetz nennt die Person, die einen Auszubildenden einstellt, den Ausbildenden.
In die Niederschrift sind nach § 11 Abs. 1 BBiG aufzunehmen:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
- Dauer der Probezeit,
- Zahlung und Höhe der Vergütung (§ 17 BBiG),
- Dauer des Urlaubs,
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann (§ 22 Abs. 1 und 2 BBiG).
- Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 7 BBiG).
- Der gesetzliche Mindesturlaub ist
- für Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und
- für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt, Schwerbehinderte haben Anspruch auf Zusatzurlaub (SchwbG).
Abschlussprüfung Winter 2011 (II/2011)
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Winter 2011 (II/2011) in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r hat an folgenden Tagen stattgefunden:
Dienstag, 6.12.2011 (1. Tag),
Mittwoch, 7.12.2011 (2. Tag) und
Freitag, 9.12.2011 (3. Tag / FI).
Der Termin der mündlichen Abschlussprüfung wird wie bisher von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere § 15 BBiG, § 10 JArbSchG hingewiesen.
Abschlussprüfung Sommer 2012 (I/2012)
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Sommer 2012 (I/2012) in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r findet statt am:
Montag, 14.05.2012 (1. Tag),
Dienstag, 15.05.2012 (2. Tag) und
Mittwoch, 16.05.2012 (3. Tag / FI).
Anmeldeschluss: 16. März 2012 (Ausschlussfrist)
(Tag des Posteingangs beim zuständigen Prüfungsausschuss)
Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen, die von den Prüfungsausschüssen in den Klassen der Berufskollegs verteilt werden, vorzunehmen. Ausnahme: Konrad-Klepping-Berufskolleg, Dortmund. Hier liegen die Anmeldebögen im Sekretariat zur Abholung bereit. Unvollständige Anmeldeunterlagen können zu einer Nichtzulassung führen.
Zusätzlich können die Anmeldeformulare hier heruntergeladen werden.
Prüfungsbeginn ist jeweils 08:30 Uhr in den Klassenräumen der zuständigen Berufskollegs.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
- 1. Prüfungstag am Montag, 14. Mai 2012
8:30 Uhr – 10:00 Uhr
Rechtsanwaltsgebühren
Gebühren- und Kostenrecht
(90 Minuten)
10:30 – 12:00 Uhr
Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde
(90 Minuten)
- 2. Prüfungstag am Dienstag, 15. Mai 2012
8:30 Uhr – 10:00 Uhr
Zivilprozessrecht
Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit
(90 Minuten)
10:30 – 11:30 Uhr
Rechnungswesen (Rechnen und Buchführung)
(60 Minuten)
- 3. Prüfungstag am Mittwoch, 16. Mai 2012
Fachbezogene Informationsverarbeitung
Textverarbeitung (30 Minuten)
Textbearbeitung (60 Minuten)
Die Uhrzeiten der Prüfung „Fachbezogene Informationsverarbeitung“ werden gesondert durch den zuständigen Prüfungsausschuss bekannt gegeben.
Die Prüfungsteilnehmer sind berechtigt, den „Schönfelder“, die Dienstordnung für Notare (DONot), Gebührentabellen und andere aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterungen und Kommentierungen sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner mitzubringen.
Aufgefordert zur Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 30.09.2012 endet sowie Wiederholer.
Die Ausbildungspraxen sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum 16. März 2012 (Ausschlussfrist) beim örtlichen Prüfungsausschuss zur Prüfung anzumelden.
Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ferner werden auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben.
Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei – nachgewiesenen – überdurchschnittlichen Leistungen (2,0) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird von den Prüfungsausschüssen im Einzelnen geprüft.
Die Prüfungsgebühr beträgt 100,00 € je Prüfling. Sie ist gemäß § 3 Nr. 11 des Ausbildungsvertrages i. V. m. § 11 der Prüfungsordnung vom Ausbildenden zu tragen und ist mit der Anmeldung fällig. Falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht, ist die Prüfungsgebühr vom Prüfungsbewerber zu entrichten. Die Prüfungsgebühr ist auf das Sonderkonto der RAK Hamm, SEB AG Hamm, Kto.: 1023044103, BLZ: 41010111 anzuweisen (siehe Anmeldeformular).
Bei den Überweisungen muss auf dem Überweisungsbeleg der Name des/der Prüfungsteilnehmers/Prüfungsteilnehmerin mit der Rollen-Nr. (Vertragsnr.) sowie der Prüfungsort angegeben werden, damit eine richtige Zuordnung erfolgen kann. Bei fehlenden Angaben ist nicht gewährleistet, dass eine Zulassung erfolgt und dem zuständigen Prüfungsausschuss zugeordnet wird.
Der Termin der mündlichen Abschlussprüfung wird wie bisher von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere § 15 BBiG, § 10 JArbSchG hingewiesen.
Prüfungsvorbereitung I/12 zur Abschlussprüfung Sommer 2012 (I/2012)
Von der Kammer werden Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung Sommer 2012 (I/2012) kostenpflichtig ab Februar 2012 an verschiedenen Berufskollegstandorten (siehe Anmeldeformular) angeboten.
Die Kurse werden zur Sommerprüfung 2012 bei entsprechend genügender Anzahl von Anmeldungen durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 20. Januar 2012. Die Kammer behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl die Kurse zusammenzulegen bzw. abzusagen.
Die Kurse dienen dazu, etwaige Ausbildungsdefizite aufzufangen. Von erfahrenen Referenten werden folgende Themenbereiche behandelt:
- Verfahrensrecht
- freiwillige Gerichtsbarkeit
- RVG und Kostenordnung.
Anmeldeformulare hat die Kammer den Berufskollegs bereits übermittelt. Sie erhalten das Anmeldeformular auch hier.
Liste der Prüfungsausschüsse
| Prüfungsausschuss Ahaus: (Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus) |
Rechtsanwalt und Notar Bernd Winnefeld Bahnhofstr. 44-46, 48683 Ahaus |
| Prüfungsausschuss Bielefeld: (Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld) |
Oberstudienrätin Beatrix Greving-Heinrichsmeier c/o Rudolf-Rempel-Berufskolleg An der Rosenhöhe 5, 33647 Bielefeld |
| Prüfungsausschuss Bocholt: (Berufskolleg am Wasserturm, Bocholt) |
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Steinig Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken |
| Prüfungsausschuss Bochum: (Klaus-Steilmann-Berufskolleg, Bochum) |
Rechtsanwalt und Notar Udo Bornemann Markstr. 410, 44795 Bochum |
| Prüfungsausschuss Bottrop: (Berufskolleg der Stadt Bottrop) |
Rechtsanwalt und Notar Uwe Dahl Böckenhoffstr. 57, 46236 Bottrop |
| Prüfungsausschuss Detmold: (Hanse-Berufskolleg Lemgo) |
Rechtsanwalt und Notar Rudolf Lohrmann Bahnhofstr. 4, 32756 Detmold |
| Prüfungsausschuss Dortmund: (Konrad-Klepping-Berufskolleg, Dortmund) |
Bürovorsteherin Heike Reitzig c/o RAuN Lange Prinzenstr. 7, 44135 Dortmund |
| Prüfungsausschuss Dülmen: (Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Dülmen) |
Rechtsanwalt Michael Potthast Weseler Str. 76, 48249 Dülmen |
| Prüfungsausschuss Essen: (Robert-Schuman-Berufskolleg, Essen) |
Bürovorsteher Heinrich-Schulte gen. Geldermann c/o RAe Ohletz pp. Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen |
| Prüfungsausschuss Gelsenkirchen: (Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, Gelsenkirchen) |
Rechtsanwalt Markus Jakubowski Bochumer Str. 3, 45879 Gelsenkirchen |
| Prüfungsausschuss Gütersloh: (Reinhard-Mohn-Berufskolleg, Gütersloh) |
Rechtsanwalt Jörg Amels c/o RAe Steiner, Wecke & Kollegen Ziethenstr. 15, 33330 Gütersloh |
| Prüfungsausschuss Hagen: (Berufskolleg der Stadt Hagen) |
Rechtsanwältin Martina Fröhse-Ehrler Bachplatz 1, 58313 Herdecke |
| Prüfungsausschuss Hamm: (Friedrich-List-Berufskolleg, Hamm) |
Rechtsanwalt und Notar Peter Speth Brückenstr. 19, 59065 Hamm |
| Prüfungsausschuss Herford: (Friedrich-List-Berufskolleg, Herford) |
Rechtsanwalt und Notar Achim Depenbrock Johannisstr. 45, 32052 Herford |
| Prüfungsausschuss Herne: (Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, Herne) |
Rechtsanwalt Michael Lewburg Bahnhofstr. 34, 44623 Herne |
| Prüfungsausschuss Höxter: (Berufskolleg Höxter) |
Oberstudienrätin Maria-Elisabeth Hamel c/o Berufskolleg des Kreises Höxter Im Flor 35, 37671 Höxter |
| Prüfungsausschuss Iserlohn: (Berufskolleg des Märkischen Kreises, Iserlohn) |
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Betten Zollernstr. 5, 58636 Iserlohn |
| Prüfungsausschuss Lippstadt: (Lippe-Berufskolleg, Lippstadt) |
Rechtsanwalt und Notar Johannes Bergmann Hauptstr. 73, 59609 Anröchte |
| Prüfungsausschuss Lüdenscheid: (Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg, Halver-Ostendorf) |
Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans-Peter Altrogge Jokuschstr. 2-4, 58511 Lüdenscheid |
| Prüfungsausschuss Meschede: (Berufskolleg Meschede des HSK) |
Rechtsanwalt Franz Sauerwald Steinstr. 24 a, 59872 Meschede |
| Prüfungsausschuss Minden: (Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg, Minden) |
Rechtsanwalt Bernd Brüntrup Besselstr. 21, 32427 Minden |
| Prüfungsausschuss Münster: (Hansa-Berufskolleg, Münster) |
Rechtsanwältin und Notarin a. D. Eva-Maria Stracke Bogenstr. 15/16, 48143 Münster |
| Prüfungsausschuss Paderborn: (Berufskolleg Schloß Neuhaus, Paderborn) |
Frau Dr. Gabriele Sacher c/o Berufskolleg Schloß Neuhaus An der Kapelle 2, 33104 Paderborn |
| Prüfungsausschuss Recklinghausen: (Berufskolleg Kuniberg, Recklinghausen) |
Studiendirektor Jürgen Schmitz c/o Berufskolleg Kuniberg Im Kuniberg 79, 45664 Recklinghausen |
| Prüfungsausschuss Rheine: (Städt. Kaufm. Schulen Rheine) |
Rechtsanwalt und Notar Karl Hennewig Marktstr. 15, 48431 Rheine |
| Prüfungsausschuss Siegen: (Berufskolleg Siegen / Berufskolleg Olpe) |
Rechtsanwalt Eckhard Schormann Hindenburgstr. 1, 57072 Siegen |
| Prüfungsausschuss Soest: (Hubertus-Schwartz-Berufskolleg, Soest) |
Rechtsanwalt und Notar Stephan Facilides Nöttenstr. 32, 59494 Soest |
| Prüfungsausschuss Unna: (Hansa-Berufskolleg Unna / Lippe Berufskolleg Lünen) |
Rechtsanwalt und Notar Thomas Purrmann Nordring 12, 59423 Unna |
| Prüfungsausschuss Warendorf: (Paul-Spiegel-Berufskolleg des Kreises Warendorf) |
Rechtsanwalt und Notar Peter Reeken Dreibrückenstr. 31 b, 48231 Warendorf |
| Prüfungsausschuss Witten: (Berufskolleg Witten) |
Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmann Wullener Feld 6 a, 58454 Witten |
Die Liste der Prüfungsausschüsse kann zudem hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

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