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Rechtsanwaltskammer Hamm
 
 

ReNo-Ausbildung

Inhaltsübersicht

Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten/e Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/e.

Die Ausbildung wird bundeseinheitlich durch die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten vom 23.11.1987 in der jeweils gültigen Fassung geregelt (ReNoPatAusbV BGBl. l, S. 2392).

Gemeinsamer Teil der Ausbildung für alle genannten Berufe sind im ersten Ausbildungsjahr insbesondere die Grundsätze der Büropraxis und Büroorganisation und Grundsätze der Rechtsordnung.

Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sind gemeinsame Teile der Ausbildung für die genannten Berufe die Beschäftigung mit wesentlichen Vorschriften des Berufsrechts der Anwälte und Notare, dem Aufbau und den Aufgaben der Rechtspflege sowie Aneignung von grundsätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Büropraxis.

Daneben lernen sie die besonderen Teile des Ausbildungsberufsbildes für die Rechtsanwaltsfachangestellten und ebenso für die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten kennen.

In dem Ausbildungsberufsbild für die RA-Fachangestellten ist schwerpunktmäßig die Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, Mitarbeit in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten und Erstellen von Vergütungsrechnungen; die Schwerpunkte bei dem Ausbildungsberufsbild für die ReNo-Fachangestellten sind in der Mitarbeit bei der Bearbeitung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, Mitarbeit im Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars, Mitarbeit bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten und Erstellung von Kostenrechnungen.

Zugangsvoraussetzungen gibt es nicht; jedoch sollte die Fachoberschulreife vorhanden sein. Gute Chancen hat, wer die deutsche Sprache beherrscht, Organisationstalent und PC Kenntnisse besitzt.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine Verkürzung um ein halbes Jahr ist dann möglich, wenn der Leistungsdurchschnitt in der Kanzlei wie in der Schule bei 2,0 liegt.

Die Dauer der Probezeit beträgt mindestens einen Monat, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).

Nachweise und Prüfungen

Für die hier genannten Berufe wird zwischen dem zwölften und achtzehnten Monat der Ausbildung eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt. Die Ausbildungen schließen mit einer schriftlich und mündlich durchgeführten Abschlussprüfung ab.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist eine Vereinbarung, die im Ausbildungsvertrag von beiden Seiten festgeschrieben wird.

Als Leitlinie für eine nicht unangemessene Vergütung hat der Kammervorstand 2005 die nachstehend aufgeführten Sätze festgelegt:

  1. Ausbildungsjahr € 380,00
  2. Ausbildungsjahr € 430,00
  3. Ausbildungsjahr € 480,00

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist regional unterschiedlich.

Neue Vergütungsempfehlung ab 01.01.2011

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2010 beschlossen, die Empfehlung für die Ausbildungsvergütung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 auf nachfolgende Beträge zu erhöhen:

Nach § 17 Abs. 1 BBiG haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Als unangemessen gilt eine Unterschreitung der tariflichen/empfohlenen Ausbildungsvergütung um mehr als 20 %. Insofern haben die Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer Hamm verbindlichen Charakter. Ausbildungsverträge, die nämlich die Empfehlung um mehr als 20 % unterschreiten, werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Dies ist aber zwingende Voraussetzung für die spätere Zulassung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung.

Bereits eingetragene Ausbildungsverträge bleiben von der neuen Vergütungsempfehlung unberührt. Diese können aber durch ergänzende Vereinbarung zwischen Ausbilder und Auszubildendem an die neue Vergütungsempfehlung angepasst werden.

Da die vorstehende Vergütungsempfehlung erst ab 01.01.2011 wirksam wird, werden Verträge, die der Kammer bis zum 31.12.2010 zur Eintragung vorliegen, hinsichtlich der Vergütung nicht beanstandet, sofern sie mindestens die Beträge der derzeit geltenden Vergütungsempfehlung ausweisen.

Perspektiven/Berufsaussichten

Den Dienstleistungen in Sachen "Recht" gehört die Zukunft. Das Wirtschafts- und Privatleben wird komplexer. Die Nachfrage nach Rechtshilfe und Beratung wird immer größer. Dem/der ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten stehen in vielen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft alle Wege offen.

Ausbildungsberater im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm:

Beratung der Auszubildenden

Berater kontrolliert Ausbildungsqualität

Die Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung umfasst insbesondere

Beilegung von Streitigkeiten

Bei der Rechtsanwaltskammer besteht zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ein Ausschuss gemäß § 111 Abs. 2 des ArbGG. Dieser ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts anzurufen.

Die wichtigsten Gesetze

Das neue Berufsbildungsgesetz vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), das am 01.04.2005 in Kraft trat, enthält Bestimmungen über Begründung, Inhalt und Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Das Berufsbildungsgesetz regelt die Berufsbildung. Darunter versteht es

Die Ausbildungsordnung hat mindestens festzulegen:

Wer einen anderen zur Berufsausbildung einstellt, hat mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen (§ 10 Abs. 1 BBiG). Das Berufsbildungsgesetz nennt die Person, die einen Auszubildenden einstellt, den Ausbildenden.

In die Niederschrift sind nach § 11 Abs. 1 BBiG aufzunehmen:

Zwischenprüfung 2010

Die ausbildenden Rechtsanwälte/-innen sind verpflichtet, die bei ihnen beschäftigten Auszubildenden, welche bis zum 1. November 2010 mindestens ein Jahr ausgebildet worden sind, zur Zwischenprüfung 2010 anzumelden, sofern eine Zwischenprüfung noch nicht abgelegt wurde. Gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG setzt die Zulassung zur Abschlussprüfung den Nachweis der Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung voraus.

Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen, die von den Prüfungsausschüssen in den Klassen der Berufskollegs verteilt werden, vorzunehmen. Ausnahme: Konrad-Klepping-Berufskolleg, Dortmund. Hier liegen die Anmeldebögen im Sekretariat zur Abholung bereit. Zusätzlich können die Anmeldeformulare hier heruntergeladen oder direkt bei der Geschäftsstelle der Kammer angefordert werden.

Die Zwischenprüfung findet an einem Tag in der Zeit von
Montag, 25. Oktober 2010, bis
Freitag, 29. Oktober 2010, statt.

Nähere Einzelheiten werden vom zuständigen Prüfungsausschuss den Prüfungsteilnehmern mitgeteilt. Die Zwischenprüfung wird schriftlich durchgeführt; es werden drei Arbeiten geschrieben und zwar je eine aus dem Gebiet Recht, einschließlich Zivilprozess- und Kostenrecht, soweit hier Kenntnisse bis zum Zeitpunkt der Prüfung vermittelt wurden, Büropraxis und -organisation, Wirtschafts- und Sozialkunde.

Anmeldeschluss: 3. September 2010
(Tag des Posteingangs beim zuständigen Prüfungsausschuss)

Die Zwischenprüfungsgebühr je Prüfling beträgt 40,00 € und ist gemäß § 3 Nr. 11 des Ausbildungsvertrages i. V. m. § 30 der Prüfungsordnung vom Ausbildenden mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung zu entrichten. Sie ist auf das Sonderkonto der Rechtsanwaltskammer Hamm bei der SEB AG Hamm, Kto.: 1023044103, BLZ: 41010111 anzuweisen (siehe Anmeldeformular).

Abschlussprüfung Winter 2010 (II/2010)

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Winter 2010 (II/2010) in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r findet am

Dienstag,
Mittwoch,
Freitag,
30.11.2010
01.12.2010
03.12.2010
(1. Tag),
(2. Tag) und
(3. Tag) statt.

Anmeldeschluss: 1. Oktober 2010 (Ausschlussfrist)
(Tag des Posteingangs beim zuständigen Prüfungsausschuss)

Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen, die von den Prüfungsausschüssen in den Klassen der Berufskollegs verteilt werden, vorzunehmen. Ausnahme: Konrad-Klepping-Berufskolleg, Dortmund. Hier liegen die Anmeldebögen im Sekretariat zur Abholung bereit.
Zusätzlich können die Anmeldeformulare hier heruntergeladen oder direkt bei der Geschäftsstelle der Kammer angefordert werden. Prüfungsbeginn ist jeweils um 8:30 Uhr in den Klassenräumen der zuständigen Berufskollegs.

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

1. Prüfungstag am 30. November 2010

8:30 Uhr - 10:00 Uhr (90 Minuten)
Rechtsanwaltsgebühren
Gebühren- und Kostenrecht
10:30 - 12:00 Uhr (90 Minuten)
Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde

2. Prüfungstag am 1. Dezember 2010

8:30 Uhr - 10:00 Uhr (90 Minuten)
Zivilprozessrecht
Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichts-
barkeit
10:30 - 11:30 Uhr (60 Minuten)
Rechnungswesen
(Rechnen und Buchführung)

3. Prüfungstag am 3. Dezember 2010

Uhrzeit lt. gesonderter Bekanntmachung
Fachbezogene Informationsverarbeitung

Die Prüfungsteilnehmer sind berechtigt, den "Schönfelder", die Dienstordnung für Notare (DONot), Gebührentabellen und andere aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterungen und Kommentierungen sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner mitzubringen.

Aufgefordert zur Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 31.03.2011 endet sowie Wiederholer.

Die Ausbildungspraxen sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum 10. Oktober 2010 (Ausschlussfrist) beim örtlichen Prüfungsausschuss zur Prüfung anzumelden.

Später eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Ferner werden auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben.

Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei - nachgewiesenen - überdurchschnittlichen Leistungen (2,0) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird von den Prüfungsausschüssen im Einzelnen geprüft.

Die Prüfungsgebühr beträgt 100,00 € je Prüfling. Sie ist gemäß § 3 Nr. 11 des Ausbildungsvertrages i. V. m. § 11 der Prüfungsordnung vom Ausbildenden zu tragen und ist mit der Anmeldung fällig. Falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht, ist die Prüfungsgebühr vom Prüfungsbewerber zu entrichten. Die Prüfungsgebühr ist auf das Sonderkonto RAK Hamm, SEB AG Hamm, Kto.: 1023044103, BLZ: 41010111 anzuweisen (siehe Anmeldeformular).

Bei den Überweisungen muss auf dem Überweisungsbeleg der Name des/der Prüfungsteilnehmers/Prüfungsteilnehmerin mit der Rollen-Nr. (Vertragsnr.) sowie der Prüfungsort angegeben werden, damit eine richtige Zuordnung erfolgen kann. Bei fehlenden Angaben ist nicht gewährleistet, dass eine Zulassung des Prüflings erfolgt und dieser dem zuständigen Prüfungsausschuss zugeordnet wird.

Der Termin der mündlichen Abschlussprüfung wird wie bisher von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere § 15 BBiG, § 10 JArbSchG hingewiesen.

Liste der Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschuss Ahaus:
(Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus)
Rechtsanwalt und Notar Ulf Langerbeins
Wessumer Str. 10, 48683 Ahaus
Prüfungsausschuss Bielefeld:
(Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld)
Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Steinkamp
Bahnhofstr. 30, 33602 Bielefeld
Prüfungsausschuss Bocholt:
(Berufskolleg am Wasserturm, Bocholt)
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Steinig
Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken
Prüfungsausschuss Bochum:
(Berufskolleg der Stadt Bochum, Kaufm. Schule 2)
Rechtsanwalt und Notar Udo Bornemann
Markstr. 410, 44795 Bochum
Prüfungsausschuss Bottrop:
(Berufskolleg der Stadt Bottrop)
Rechtsanwalt und Notar Uwe Dahl
Böckenhoffstr. 57, 46236 Bottrop
Prüfungsausschuss Detmold:
(Hanse-Berufskolleg Lemgo)
Rechtsanwalt und Notar Rudolf Lohrmann
Bahnhofstr. 4, 32756 Detmold
Prüfungsausschuss Dortmund:
(Konrad-Klepping-Berufskolleg, Dortmund)
Rechtsanwalt und Notar Hans-Joachim Pohlmann
Prinz-Friedrich-Karl-Str. 3, 44135 Dortmund
Prüfungsausschuss Dülmen:
(Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Dülmen)
Rechtsanwalt und Notar Albert Schreiber
Weseler Str. 76, 48249 Dülmen
Prüfungsausschuss Essen:
(Robert-Schumann-Berufskolleg, Essen)
Rechtsanwalt und Notar Michael Richter
Huyssenallee 52-56, 45128 Essen
Prüfungsausschuss Gelsenkirchen:
(Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, Gelsenkirchen)
Rechtsanwalt Wolfgang Wegholz
Schalker Str. 85, 45881 Gelsenkirchen
Prüfungsausschuss Gütersloh:
(Reinhard-Mohn-Berufskolleg, Gütersloh)
Rechtsanwalt Jörg Amels
c/o RAe Steiner, Wecke & Kollegen
Berliner Str. 107, 33330 Gütersloh
Prüfungsausschuss Hagen:
(Berufskolleg der Stadt Hagen)
Studiendirektor Bernd Timmerbeul
Berufskolleg der Stadt Hagen, Kaufmannsschule II
Lethmather Str. 21 - 23, 58119 Hagen
Prüfungsausschuss Hamm:
(Friedrich-List-Berufskolleg, Hamm)
Rechtsanwalt und Notar Peter Speth
Brückenstr. 19, 59065 Hamm
Prüfungsausschuss Herford::
(Friedrich-List-Berufskolleg, Herford)
Rechtsanwalt und Notar Dr. Otto Wienke
Poststr. 3, 32139 Spenge
Prüfungsausschuss Herne:
(Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, Herne)
Rechtsanwalt Michael Lewburg
Bahnhofstr. 34, 44623 Herne
Prüfungsausschuss Höxter:
(Berufskolleg Höxter)
Oberstudienrat Franz Goder
Berufskolleg des Kreises Höxter
Im Flor 35, 37671 Höxter
Prüfungsausschuss Iserlohn:
(Berufskolleg des Märkischen Kreises, Iserlohn)
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Betten
Zollernstr. 5, 58636 Iserlohn
Prüfungsausschuss Lippstadt:
(Lippe-Berufskolleg, Lippstadt)
Rechtsanwalt und Notar Johannes Bergmann
Hauptstr. 73, 59609 Anröchte
Prüfungsausschuss Lüdenscheid:
(Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg, Halver-Ostendorf)
Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans-Peter Altrogge
Gartenstr. 6, 58511 Lüdenscheid
Prüfungsausschuss Meschede:
(Berufskolleg Meschede des HSK)
Rechtsanwalt Franz Sauerwald
Steinstr. 24 a, 59872 Meschede
Prüfungsausschuss Minden:
(Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg, Minden)
Rechtsanwalt Bernd Brüntrup
Besselstr. 21, 32427 Minden
Prüfungsausschuss Münster:
(Hansa-Berufskolleg, Münster)
Rechtsanwältin und Notarin Eva-Maria Stracke
Bogenstr. 15/16, 48143 Münster
Prüfungsausschuss Paderborn:
(Berufskolleg Schloß Neuhaus, Paderborn)
Frau Dr. Gabriele Sacher
Berufskolleg Schloß Neuhaus
An der Kapelle 2, 33104 Paderborn
Prüfungsausschuss Recklinghausen:
(Berufskolleg Kuniberg, Recklinghausen)
Studiendirektor Jürgen Schmitz
Berufskolleg Kuniberg
Im Kuniberg 79, 45664 Recklinghausen
Prüfungsausschuss Rheine:
(Städt. Kaufm. Schulen Rheine)
Rechtsanwalt und Notar Karl Hennewig
Marktstr. 15, 48431 Rheine
Prüfungsausschuss Siegen:
(Berufskolleg Siegen / Berufskolleg Olpe)
Rechtsanwalt Eckhard Schormann
Hindenburgstr. 1, 57072 Siegen
Prüfungsausschuss Soest:
(Hubertus-Schwartz-Berufskolleg, Soest)
Rechtsanwalt und Notar Franz Kresing II
Rosenstr. 3, 59494 Soest
Prüfungsausschuss Unna:
(Hansa-Berufskolleg Unna / Lippe Berufskolleg Lünen)
Rechtsanwalt und Notar Thomas Purrmann
Nordring 12, 59423 Unna
Prüfungsausschuss Warendorf:
(Berufskolleg Warendorf)
Rechtsanwalt und Notar Peter Reeken
c/o Müller RAe
Münsterstr. 4, 48231 Warendorf
Prüfungsausschuss Witten:
(Berufskolleg Witten)
Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmann
c/o Müller RAe
Wullener Feld 6 a, 58454 Witten

Prüfungsvorbereitung II/10 zur Abschlussprüfung Winter 2010 (PVK II/10)

Von der Kammer werden Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung Winter 2010 (II/2010) kostenpflichtig ab September 2010 angeboten.

Die Kurse werden zur Winterprüfung 2010 an den Berufskollegstandorten Bielefeld, Bochum, Gelsenkirchen, Hamm und Münster durchgeführt (siehe Anmeldeformular).
Anmeldeschluss ist der 9. Juli 2010 (Tag des Posteingangs).

Die Kammer behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl die Kurse zusammenzulegen bzw. abzusagen.

Die Kurse dienen dazu, etwaige Ausbildungsdefizite aufzufangen. Von erfahrenen Referenten werden folgende Themenbereiche behandelt:

• Verfahrensrecht
• freiwillige Gerichtsbarkeit
• RVG und Kostenordnung.

Anmeldeformulare hat die Kammer den Berufskollegs bereits übermittelt. Sie erhalten das Anmeldeformular auch hier.