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Rechtsanwaltskammer Hamm
 
 

ReNo-Ausbildung

Inhaltsübersicht

Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten/e Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/e.

Die Ausbildung wird bundeseinheitlich durch die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten vom 23.11.1987 in der jeweils gültigen Fassung geregelt (ReNoPatAusbV BGBl. l, S. 2392).

Gemeinsamer Teil der Ausbildung für alle genannten Berufe sind im ersten Ausbildungsjahr insbesondere die Grundsätze der Büropraxis und Büroorganisation und Grundsätze der Rechtsordnung.

Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sind gemeinsame Teile der Ausbildung für die genannten Berufe die Beschäftigung mit wesentlichen Vorschriften des Berufsrechts der Anwälte und Notare, dem Aufbau und den Aufgaben der Rechtspflege sowie Aneignung von grundsätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Büropraxis.

Daneben lernen sie die besonderen Teile des Ausbildungsberufsbildes für die Rechtsanwaltsfachangestellten und ebenso für die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten kennen.

In dem Ausbildungsberufsbild für die RA-Fachangestellten ist schwerpunktmäßig die Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, Mitarbeit in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten und Erstellen von Vergütungsrechnungen; die Schwerpunkte bei dem Ausbildungsberufsbild für die ReNo-Fachangestellten sind in der Mitarbeit bei der Bearbeitung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, Mitarbeit im Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars, Mitarbeit bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten und Erstellung von Kostenrechnungen.

Zugangsvoraussetzungen gibt es nicht; jedoch sollte die Fachoberschulreife vorhanden sein. Gute Chancen hat, wer die deutsche Sprache beherrscht, Organisationstalent und PC Kenntnisse besitzt.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG ist möglich, wenn der Leistungsdurchschnitt in der Kanzlei wie in der Berufsschule bei mindestens 2,0 liegt.

Bei der Ermittlung des Notendurchschnitts werden die Fächer

jeweils einfach sowie das Fach

doppelt gewichtet. Die Summe ist sodann durch 5 zu teilen (gerundet auf eine Nachkommastelle).

Die Dauer der Probezeit beträgt mindestens einen Monat, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).

Nachweise und Prüfungen

Für die hier genannten Berufe wird zwischen dem zwölften und achtzehnten Monat der Ausbildung eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt. Die Ausbildungen schließen mit einer schriftlich und mündlich durchgeführten Abschlussprüfung ab.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist eine Vereinbarung, die im Ausbildungsvertrag von beiden Seiten festgeschrieben wird.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2010 beschlossen, die Empfehlung für die Ausbildungsvergütung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 auf nachfolgende Beträge festzulegen:

  1. Ausbildungsjahr € 400,00
  2. Ausbildungsjahr € 450,00
  3. Ausbildungsjahr € 520,00

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist regional unterschiedlich.

Perspektiven/Berufsaussichten

Den Dienstleistungen in Sachen "Recht" gehört die Zukunft. Das Wirtschafts- und Privatleben wird komplexer. Die Nachfrage nach Rechtshilfe und Beratung wird immer größer. Dem/der ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten stehen in vielen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft alle Wege offen.

Ausbildungsberater im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm:

Beratung der Auszubildenden

Berater kontrolliert Ausbildungsqualität

Die Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung umfasst insbesondere

Beilegung von Streitigkeiten

Bei der Rechtsanwaltskammer besteht zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ein Ausschuss gemäß § 111 Abs. 2 des ArbGG. Dieser ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts anzurufen.

Die wichtigsten Gesetze

Das neue Berufsbildungsgesetz vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), das am 01.04.2005 in Kraft trat, enthält Bestimmungen über Begründung, Inhalt und Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Das Berufsbildungsgesetz regelt die Berufsbildung. Darunter versteht es

Die Ausbildungsordnung hat mindestens festzulegen:

Wer einen anderen zur Berufsausbildung einstellt, hat mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen (§ 10 Abs. 1 BBiG). Das Berufsbildungsgesetz nennt die Person, die einen Auszubildenden einstellt, den Ausbildenden.

In die Niederschrift sind nach § 11 Abs. 1 BBiG aufzunehmen:

Abschlussprüfung Winter 2011 (II/2011)

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Winter 2011 (II/2011) in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r hat an folgenden Tagen stattgefunden:

Dienstag, 6.12.2011 (1. Tag),
Mittwoch, 7.12.2011 (2. Tag) und
Freitag, 9.12.2011 (3. Tag / FI).

Der Termin der mündlichen Abschlussprüfung wird wie bisher von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere § 15 BBiG, § 10 JArbSchG hingewiesen.

Abschlussprüfung Sommer 2012 (I/2012)

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Sommer 2012 (I/2012) in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r findet statt am:

Montag, 14.05.2012 (1. Tag),
Dienstag, 15.05.2012 (2. Tag) und
Mittwoch, 16.05.2012 (3. Tag / FI).

Anmeldeschluss: 16. März 2012 (Ausschlussfrist)
(Tag des Posteingangs beim zuständigen Prüfungsausschuss)

Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen, die von den Prüfungsausschüssen in den Klassen der Berufskollegs verteilt werden, vorzunehmen. Ausnahme: Konrad-Klepping-Berufskolleg, Dortmund. Hier liegen die Anmeldebögen im Sekretariat zur Abholung bereit. Unvollständige Anmeldeunterlagen können zu einer Nichtzulassung führen.

Zusätzlich können die Anmeldeformulare hier heruntergeladen werden.

Prüfungsbeginn ist jeweils 08:30 Uhr in den Klassenräumen der zuständigen Berufskollegs.

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

Die Uhrzeiten der Prüfung „Fachbezogene Informationsverarbeitung“ werden gesondert durch den zuständigen Prüfungsausschuss bekannt gegeben.

Die Prüfungsteilnehmer sind berechtigt, den „Schönfelder“, die Dienstordnung für Notare (DONot), Gebührentabellen und andere aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterungen und Kommentierungen sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner mitzubringen.

Aufgefordert zur Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 30.09.2012 endet sowie Wiederholer.

Die Ausbildungspraxen sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum 16. März 2012 (Ausschlussfrist) beim örtlichen Prüfungsausschuss zur Prüfung anzumelden.

Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Ferner werden auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben.

Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei – nachgewiesenen – überdurchschnittlichen Leistungen (2,0) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird von den Prüfungsausschüssen im Einzelnen geprüft.

Die Prüfungsgebühr beträgt 100,00 € je Prüfling. Sie ist gemäß § 3 Nr. 11 des Ausbildungsvertrages i. V. m. § 11 der Prüfungsordnung vom Ausbildenden zu tragen und ist mit der Anmeldung fällig. Falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht, ist die Prüfungsgebühr vom Prüfungsbewerber zu entrichten. Die Prüfungsgebühr ist auf das Sonderkonto der RAK Hamm, SEB AG Hamm, Kto.: 1023044103, BLZ: 41010111 anzuweisen (siehe Anmeldeformular).

Bei den Überweisungen muss auf dem Überweisungsbeleg der Name des/der Prüfungsteilnehmers/Prüfungsteilnehmerin mit der Rollen-Nr. (Vertragsnr.) sowie der Prüfungsort angegeben werden, damit eine richtige Zuordnung erfolgen kann. Bei fehlenden Angaben ist nicht gewährleistet, dass eine Zulassung erfolgt und dem zuständigen Prüfungsausschuss zugeordnet wird.

Der Termin der mündlichen Abschlussprüfung wird wie bisher von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere § 15 BBiG, § 10 JArbSchG hingewiesen.

Prüfungsvorbereitung I/12 zur Abschlussprüfung Sommer 2012 (I/2012)

Von der Kammer werden Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung Sommer 2012 (I/2012) kostenpflichtig ab Februar 2012 an verschiedenen Berufskollegstandorten (siehe Anmeldeformular) angeboten.

Die Kurse werden zur Sommerprüfung 2012 bei entsprechend genügender Anzahl von Anmeldungen durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 20. Januar 2012. Die Kammer behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl die Kurse zusammenzulegen bzw. abzusagen.

Die Kurse dienen dazu, etwaige Ausbildungsdefizite aufzufangen. Von erfahrenen Referenten werden folgende Themenbereiche behandelt:

Anmeldeformulare hat die Kammer den Berufskollegs bereits übermittelt. Sie erhalten das Anmeldeformular auch hier.

Liste der Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschuss Ahaus:
(Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus)
Rechtsanwalt und Notar Bernd Winnefeld
Bahnhofstr. 44-46, 48683 Ahaus
Prüfungsausschuss Bielefeld:
(Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld)
Oberstudienrätin Beatrix Greving-Heinrichsmeier
c/o Rudolf-Rempel-Berufskolleg
An der Rosenhöhe 5, 33647 Bielefeld
Prüfungsausschuss Bocholt:
(Berufskolleg am Wasserturm, Bocholt)
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Steinig
Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken
Prüfungsausschuss Bochum:
(Klaus-Steilmann-Berufskolleg, Bochum)
Rechtsanwalt und Notar Udo Bornemann
Markstr. 410, 44795 Bochum
Prüfungsausschuss Bottrop:
(Berufskolleg der Stadt Bottrop)
Rechtsanwalt und Notar Uwe Dahl
Böckenhoffstr. 57, 46236 Bottrop
Prüfungsausschuss Detmold:
(Hanse-Berufskolleg Lemgo)
Rechtsanwalt und Notar Rudolf Lohrmann
Bahnhofstr. 4, 32756 Detmold
Prüfungsausschuss Dortmund:
(Konrad-Klepping-Berufskolleg, Dortmund)
Bürovorsteherin Heike Reitzig
c/o RAuN Lange
Prinzenstr. 7, 44135 Dortmund
Prüfungsausschuss Dülmen:
(Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Dülmen)
Rechtsanwalt Michael Potthast
Weseler Str. 76, 48249 Dülmen
Prüfungsausschuss Essen:
(Robert-Schuman-Berufskolleg, Essen)
Bürovorsteher Heinrich-Schulte gen. Geldermann
c/o RAe Ohletz pp.
Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen
Prüfungsausschuss Gelsenkirchen:
(Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, Gelsenkirchen)
Rechtsanwalt Markus Jakubowski
Bochumer Str. 3, 45879 Gelsenkirchen
Prüfungsausschuss Gütersloh:
(Reinhard-Mohn-Berufskolleg, Gütersloh)
Rechtsanwalt Jörg Amels
c/o RAe Steiner, Wecke & Kollegen
Ziethenstr. 15, 33330 Gütersloh
Prüfungsausschuss Hagen:
(Berufskolleg der Stadt Hagen)
Rechtsanwältin Martina Fröhse-Ehrler
Bachplatz 1, 58313 Herdecke
Prüfungsausschuss Hamm:
(Friedrich-List-Berufskolleg, Hamm)
Rechtsanwalt und Notar Peter Speth
Brückenstr. 19, 59065 Hamm
Prüfungsausschuss Herford:
(Friedrich-List-Berufskolleg, Herford)
Rechtsanwalt und Notar Achim Depenbrock
Johannisstr. 45, 32052 Herford
Prüfungsausschuss Herne:
(Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, Herne)
Rechtsanwalt Michael Lewburg
Bahnhofstr. 34, 44623 Herne
Prüfungsausschuss Höxter:
(Berufskolleg Höxter)
Oberstudienrätin Maria-Elisabeth Hamel
c/o Berufskolleg des Kreises Höxter
Im Flor 35, 37671 Höxter
Prüfungsausschuss Iserlohn:
(Berufskolleg des Märkischen Kreises, Iserlohn)
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Betten
Zollernstr. 5, 58636 Iserlohn
Prüfungsausschuss Lippstadt:
(Lippe-Berufskolleg, Lippstadt)
Rechtsanwalt und Notar Johannes Bergmann
Hauptstr. 73, 59609 Anröchte
Prüfungsausschuss Lüdenscheid:
(Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg, Halver-Ostendorf)
Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans-Peter Altrogge
Jokuschstr. 2-4, 58511 Lüdenscheid
Prüfungsausschuss Meschede:
(Berufskolleg Meschede des HSK)
Rechtsanwalt Franz Sauerwald
Steinstr. 24 a, 59872 Meschede
Prüfungsausschuss Minden:
(Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg, Minden)
Rechtsanwalt Bernd Brüntrup
Besselstr. 21, 32427 Minden
Prüfungsausschuss Münster:
(Hansa-Berufskolleg, Münster)
Rechtsanwältin und Notarin a. D. Eva-Maria Stracke
Bogenstr. 15/16, 48143 Münster
Prüfungsausschuss Paderborn:
(Berufskolleg Schloß Neuhaus, Paderborn)
Frau Dr. Gabriele Sacher
c/o Berufskolleg Schloß Neuhaus
An der Kapelle 2, 33104 Paderborn
Prüfungsausschuss Recklinghausen:
(Berufskolleg Kuniberg, Recklinghausen)
Studiendirektor Jürgen Schmitz
c/o Berufskolleg Kuniberg
Im Kuniberg 79, 45664 Recklinghausen
Prüfungsausschuss Rheine:
(Städt. Kaufm. Schulen Rheine)
Rechtsanwalt und Notar Karl Hennewig
Marktstr. 15, 48431 Rheine
Prüfungsausschuss Siegen:
(Berufskolleg Siegen / Berufskolleg Olpe)
Rechtsanwalt Eckhard Schormann
Hindenburgstr. 1, 57072 Siegen
Prüfungsausschuss Soest:
(Hubertus-Schwartz-Berufskolleg, Soest)
Rechtsanwalt und Notar Stephan Facilides
Nöttenstr. 32, 59494 Soest
Prüfungsausschuss Unna:
(Hansa-Berufskolleg Unna / Lippe Berufskolleg Lünen)
Rechtsanwalt und Notar Thomas Purrmann
Nordring 12, 59423 Unna
Prüfungsausschuss Warendorf:
(Paul-Spiegel-Berufskolleg des Kreises Warendorf)
Rechtsanwalt und Notar Peter Reeken
Dreibrückenstr. 31 b, 48231 Warendorf
Prüfungsausschuss Witten:
(Berufskolleg Witten)
Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmann
Wullener Feld 6 a, 58454 Witten

Die Liste der Prüfungsausschüsse kann zudem hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.