ReNo-Ausbildung
Inhaltsübersicht
- Informationen zur Ausbildung
- Zwischenprüfung 2010
- Abschlussprüfung Winter 2010
- Prüfungsvorbereitung II/10 zur Abschlussprüfung Winter 2010
- Prüfungsausschüsse
Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten/e Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/e.
Die Ausbildung wird bundeseinheitlich durch die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten vom 23.11.1987 in der jeweils gültigen Fassung geregelt (ReNoPatAusbV BGBl. l, S. 2392).
Gemeinsamer Teil der Ausbildung für alle genannten Berufe sind im ersten Ausbildungsjahr insbesondere die Grundsätze der Büropraxis und Büroorganisation und Grundsätze der Rechtsordnung.
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sind gemeinsame Teile der Ausbildung für die genannten Berufe die Beschäftigung mit wesentlichen Vorschriften des Berufsrechts der Anwälte und Notare, dem Aufbau und den Aufgaben der Rechtspflege sowie Aneignung von grundsätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Büropraxis.
Daneben lernen sie die besonderen Teile des Ausbildungsberufsbildes für die Rechtsanwaltsfachangestellten und ebenso für die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten kennen.
In dem Ausbildungsberufsbild für die RA-Fachangestellten ist schwerpunktmäßig die Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, Mitarbeit in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten und Erstellen von Vergütungsrechnungen; die Schwerpunkte bei dem Ausbildungsberufsbild für die ReNo-Fachangestellten sind in der Mitarbeit bei der Bearbeitung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, Mitarbeit im Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars, Mitarbeit bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten und Erstellung von Kostenrechnungen.
Zugangsvoraussetzungen gibt es nicht; jedoch sollte die Fachoberschulreife vorhanden sein. Gute Chancen hat, wer die deutsche Sprache beherrscht, Organisationstalent und PC Kenntnisse besitzt.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine Verkürzung um ein halbes Jahr ist dann möglich, wenn der Leistungsdurchschnitt in der Kanzlei wie in der Schule bei 2,0 liegt.
Die Dauer der Probezeit beträgt mindestens einen Monat, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).
Nachweise und Prüfungen
Für die hier genannten Berufe wird zwischen dem zwölften und achtzehnten Monat der Ausbildung eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt. Die Ausbildungen schließen mit einer schriftlich und mündlich durchgeführten Abschlussprüfung ab.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist eine Vereinbarung, die im Ausbildungsvertrag von beiden Seiten festgeschrieben wird.
Als Leitlinie für eine nicht unangemessene Vergütung hat der Kammervorstand 2005 die nachstehend aufgeführten Sätze festgelegt:
- Ausbildungsjahr € 380,00
- Ausbildungsjahr € 430,00
- Ausbildungsjahr € 480,00
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist regional unterschiedlich.
Neue Vergütungsempfehlung ab 01.01.2011
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2010 beschlossen, die Empfehlung für die Ausbildungsvergütung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 auf nachfolgende Beträge zu erhöhen:
- 1. Ausbildungsjahr: 400,00 €, mindestens aber 320,00 €
- 2. Ausbildungsjahr: 450,00 €, mindestens aber 360,00 €
- 3. Ausbildungsjahr: 520,00 €, mindestens aber 416,00 €
Nach § 17 Abs. 1 BBiG haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Als unangemessen gilt eine Unterschreitung der tariflichen/empfohlenen Ausbildungsvergütung um mehr als 20 %. Insofern haben die Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer Hamm verbindlichen Charakter. Ausbildungsverträge, die nämlich die Empfehlung um mehr als 20 % unterschreiten, werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Dies ist aber zwingende Voraussetzung für die spätere Zulassung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung.
Bereits eingetragene Ausbildungsverträge bleiben von der neuen Vergütungsempfehlung unberührt. Diese können aber durch ergänzende Vereinbarung zwischen Ausbilder und Auszubildendem an die neue Vergütungsempfehlung angepasst werden.
Da die vorstehende Vergütungsempfehlung erst ab 01.01.2011 wirksam wird, werden Verträge, die der Kammer bis zum 31.12.2010 zur Eintragung vorliegen, hinsichtlich der Vergütung nicht beanstandet, sofern sie mindestens die Beträge der derzeit geltenden Vergütungsempfehlung ausweisen.
Perspektiven/Berufsaussichten
Den Dienstleistungen in Sachen "Recht" gehört die Zukunft. Das Wirtschafts- und Privatleben wird komplexer. Die Nachfrage nach Rechtshilfe und Beratung wird immer größer. Dem/der ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten stehen in vielen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft alle Wege offen.
Ausbildungsberater im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm:
- Rechtsanwalt Udo Weigelt, Arnsberg, Landgerichtsbezirk Arnsberg
- Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Steinkamp, Bielefeld, Landgerichtsbezirk Bielefeld
- Rechtsanwältin Lilianna Rother, Essen, Landgerichtsbezirk Essen
- Rechtsanwältin Hildegard Cissée, Detmold, Landgerichtsbezirk Detmold
- Rechtsanwältin Inge Voß, Olpe, Landgerichtsbezirk Siegen
- Rechtsanwalt Udo Pfitzer, Paderborn, Landgerichtsbezirk Paderborn
- Rechtsanwalt Dr. Thomas Leuer, Münster, Landgerichtsbezirk Münster
- Rechtsanwalt Udo Bornemann, Bochum, Landgerichtsbezirk Bochum
- Rechtsanwalt Ingo Theissen Graf Schweinitz, Hagen, Landgerichtsbezirk Hagen
- Rechtsanwalt Kai Neuvians, Dortmund, Landgerichtsbezirk Dortmund
- Rechtsanwalt Eckhard Schormann, Siegen, Landgerichtsbezirk Siegen
Beratung der Auszubildenden
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis;
- Verkürzung der Ausbildungszeiten (Anrechnung, Abkürzung, vorzeitige Zulassung) und Verlängerung;
- Berufsschulbesuch und Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte;
- Zwischen- und Abschlussprüfungen (Anmeldung, Zulassung, Anforderungen und Ablauf);
- Aufstiegs-, Fortbildungs- und Förderungsmöglichkeiten;
- Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei Leistungs- und Entwicklungsstörungen.
Berater kontrolliert Ausbildungsqualität
Die Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung umfasst insbesondere
- Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte;
- angemessenes Verhältnis zwischen Ausbildenden/Ausbildern/Fachkräften/Ausbildungsplätzen und Auszubildenden;
- persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden und Ausbilder;
- Einhaltung der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplanes;
- Einhaltung des Verbots der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Arbeitern;
- Freistellung zum Besuch der Berufsschule/von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte;
- kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel;
- Anwendung der einschlägigen Vorschriften (z. B. Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und sonstige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften);
- Erfüllung von Auflagen zur Behebung von Eignungsmängeln.
Beilegung von Streitigkeiten
Bei der Rechtsanwaltskammer besteht zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ein Ausschuss gemäß § 111 Abs. 2 des ArbGG. Dieser ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts anzurufen.
Die wichtigsten Gesetze
Das neue Berufsbildungsgesetz vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), das am 01.04.2005 in Kraft trat, enthält Bestimmungen über Begründung, Inhalt und Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Das Berufsbildungsgesetz regelt die Berufsbildung. Darunter versteht es
- die Berufsausbildungsvorbereitung,
- die Berufsausbildung,
- die berufliche Fortbildung,
- die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1 BBiG).
Die Ausbildungsordnung hat mindestens festzulegen:
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
- die Ausbildungsdauer, sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,
- die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind,
- eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse und Fähigkeiten,
- die Prüfungsanforderungen (§ 4 Abs. 2 BBiG).
Wer einen anderen zur Berufsausbildung einstellt, hat mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen (§ 10 Abs. 1 BBiG). Das Berufsbildungsgesetz nennt die Person, die einen Auszubildenden einstellt, den Ausbildenden.
In die Niederschrift sind nach § 11 Abs. 1 BBiG aufzunehmen:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
- Dauer der Probezeit,
- Zahlung und Höhe der Vergütung (§ 17 BBiG),
- Dauer des Urlaubs,
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann (§ 22 Abs. 1 und 2 BBiG).
- Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 7 BBiG).
- Der gesetzliche Mindesturlaub ist
- für Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und
- für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt, Schwerbehinderte haben Anspruch auf Zusatzurlaub (SchwbG).
Zwischenprüfung 2010
Die ausbildenden Rechtsanwälte/-innen sind verpflichtet, die bei ihnen beschäftigten Auszubildenden, welche bis zum 1. November 2010 mindestens ein Jahr ausgebildet worden sind, zur Zwischenprüfung 2010 anzumelden, sofern eine Zwischenprüfung noch nicht abgelegt wurde. Gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG setzt die Zulassung zur Abschlussprüfung den Nachweis der Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung voraus.
Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen, die von den Prüfungsausschüssen in den Klassen der Berufskollegs verteilt werden, vorzunehmen. Ausnahme: Konrad-Klepping-Berufskolleg, Dortmund. Hier liegen die Anmeldebögen im Sekretariat zur Abholung bereit. Zusätzlich können die Anmeldeformulare hier heruntergeladen oder direkt bei der Geschäftsstelle der Kammer angefordert werden.
Die Zwischenprüfung findet an einem Tag in der Zeit von
Montag, 25. Oktober 2010, bis
Freitag, 29. Oktober 2010, statt.
Nähere Einzelheiten werden vom zuständigen Prüfungsausschuss den Prüfungsteilnehmern mitgeteilt. Die Zwischenprüfung wird schriftlich durchgeführt; es werden drei Arbeiten geschrieben und zwar je eine aus dem Gebiet Recht, einschließlich Zivilprozess- und Kostenrecht, soweit hier Kenntnisse bis zum Zeitpunkt der Prüfung vermittelt wurden, Büropraxis und -organisation, Wirtschafts- und Sozialkunde.
Anmeldeschluss: 3. September 2010
(Tag des Posteingangs beim zuständigen Prüfungsausschuss)
Die Zwischenprüfungsgebühr je Prüfling beträgt 40,00 € und ist gemäß § 3 Nr. 11 des Ausbildungsvertrages i. V. m. § 30 der Prüfungsordnung vom Ausbildenden mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung zu entrichten. Sie ist auf das Sonderkonto der Rechtsanwaltskammer Hamm bei der SEB AG Hamm, Kto.: 1023044103, BLZ: 41010111 anzuweisen (siehe Anmeldeformular).
Abschlussprüfung Winter 2010 (II/2010)
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Winter 2010 (II/2010) in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r findet am
| Dienstag,Mittwoch,Freitag, | 30.11.201001.12.201003.12.2010 | (1. Tag),(2. Tag) und(3. Tag) statt. |
Anmeldeschluss: 1. Oktober 2010 (Ausschlussfrist)
(Tag des Posteingangs beim zuständigen Prüfungsausschuss)
Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen, die von den Prüfungsausschüssen in den Klassen der Berufskollegs verteilt werden, vorzunehmen. Ausnahme: Konrad-Klepping-Berufskolleg, Dortmund. Hier liegen die Anmeldebögen im Sekretariat zur Abholung bereit.
Zusätzlich können die Anmeldeformulare hier heruntergeladen oder direkt bei der Geschäftsstelle der Kammer angefordert werden. Prüfungsbeginn ist jeweils um 8:30 Uhr in den Klassenräumen der zuständigen Berufskollegs.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
1. Prüfungstag am 30. November 2010
| 8:30 Uhr - 10:00 Uhr (90 Minuten)Rechtsanwaltsgebühren Gebühren- und Kostenrecht | 10:30 - 12:00 Uhr (90 Minuten)Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde |
2. Prüfungstag am 1. Dezember 2010
| 8:30 Uhr - 10:00 Uhr (90 Minuten)ZivilprozessrechtZivilprozessrecht und freiwillige Gerichts-barkeit | 10:30 - 11:30 Uhr (60 Minuten)Rechnungswesen(Rechnen und Buchführung) |
3. Prüfungstag am 3. Dezember 2010
| Uhrzeit lt. gesonderter BekanntmachungFachbezogene Informationsverarbeitung |
Die Prüfungsteilnehmer sind berechtigt, den "Schönfelder", die Dienstordnung für Notare (DONot), Gebührentabellen und andere aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterungen und Kommentierungen sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner mitzubringen.
Aufgefordert zur Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 31.03.2011 endet sowie Wiederholer.
Die Ausbildungspraxen sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum 10. Oktober 2010 (Ausschlussfrist) beim örtlichen Prüfungsausschuss zur Prüfung anzumelden.
Später eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Ferner werden auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben.
Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei - nachgewiesenen - überdurchschnittlichen Leistungen (2,0) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird von den Prüfungsausschüssen im Einzelnen geprüft.
Die Prüfungsgebühr beträgt 100,00 € je Prüfling. Sie ist gemäß § 3 Nr. 11 des Ausbildungsvertrages i. V. m. § 11 der Prüfungsordnung vom Ausbildenden zu tragen und ist mit der Anmeldung fällig. Falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht, ist die Prüfungsgebühr vom Prüfungsbewerber zu entrichten. Die Prüfungsgebühr ist auf das Sonderkonto RAK Hamm, SEB AG Hamm, Kto.: 1023044103, BLZ: 41010111 anzuweisen (siehe Anmeldeformular).
Bei den Überweisungen muss auf dem Überweisungsbeleg der Name des/der Prüfungsteilnehmers/Prüfungsteilnehmerin mit der Rollen-Nr. (Vertragsnr.) sowie der Prüfungsort angegeben werden, damit eine richtige Zuordnung erfolgen kann. Bei fehlenden Angaben ist nicht gewährleistet, dass eine Zulassung des Prüflings erfolgt und dieser dem zuständigen Prüfungsausschuss zugeordnet wird.
Der Termin der mündlichen Abschlussprüfung wird wie bisher von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere § 15 BBiG, § 10 JArbSchG hingewiesen.
Liste der Prüfungsausschüsse
| Prüfungsausschuss Ahaus:(Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus) | Rechtsanwalt und Notar Ulf LangerbeinsWessumer Str. 10, 48683 Ahaus |
| Prüfungsausschuss Bielefeld:(Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld) | Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg SteinkampBahnhofstr. 30, 33602 Bielefeld |
| Prüfungsausschuss Bocholt:(Berufskolleg am Wasserturm, Bocholt) | Rechtsanwalt Dr. Bernhard SteinigHeilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken |
| Prüfungsausschuss Bochum:(Berufskolleg der Stadt Bochum, Kaufm. Schule 2) | Rechtsanwalt und Notar Udo BornemannMarkstr. 410, 44795 Bochum |
| Prüfungsausschuss Bottrop:(Berufskolleg der Stadt Bottrop) | Rechtsanwalt und Notar Uwe DahlBöckenhoffstr. 57, 46236 Bottrop |
| Prüfungsausschuss Detmold:(Hanse-Berufskolleg Lemgo) | Rechtsanwalt und Notar Rudolf LohrmannBahnhofstr. 4, 32756 Detmold |
| Prüfungsausschuss Dortmund:(Konrad-Klepping-Berufskolleg, Dortmund) | Rechtsanwalt und Notar Hans-Joachim PohlmannPrinz-Friedrich-Karl-Str. 3, 44135 Dortmund |
| Prüfungsausschuss Dülmen:(Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Dülmen) | Rechtsanwalt und Notar Albert SchreiberWeseler Str. 76, 48249 Dülmen |
| Prüfungsausschuss Essen:(Robert-Schumann-Berufskolleg, Essen) | Rechtsanwalt und Notar Michael RichterHuyssenallee 52-56, 45128 Essen |
| Prüfungsausschuss Gelsenkirchen:(Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, Gelsenkirchen) | Rechtsanwalt Wolfgang WegholzSchalker Str. 85, 45881 Gelsenkirchen |
| Prüfungsausschuss Gütersloh:(Reinhard-Mohn-Berufskolleg, Gütersloh) | Rechtsanwalt Jörg Amelsc/o RAe Steiner, Wecke & KollegenBerliner Str. 107, 33330 Gütersloh |
| Prüfungsausschuss Hagen:(Berufskolleg der Stadt Hagen) | Studiendirektor Bernd TimmerbeulBerufskolleg der Stadt Hagen, Kaufmannsschule IILethmather Str. 21 - 23, 58119 Hagen |
| Prüfungsausschuss Hamm:(Friedrich-List-Berufskolleg, Hamm) | Rechtsanwalt und Notar Peter SpethBrückenstr. 19, 59065 Hamm |
| Prüfungsausschuss Herford::(Friedrich-List-Berufskolleg, Herford) | Rechtsanwalt und Notar Dr. Otto WienkePoststr. 3, 32139 Spenge |
| Prüfungsausschuss Herne:(Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, Herne) | Rechtsanwalt Michael LewburgBahnhofstr. 34, 44623 Herne |
| Prüfungsausschuss Höxter:(Berufskolleg Höxter) | Oberstudienrat Franz GoderBerufskolleg des Kreises HöxterIm Flor 35, 37671 Höxter |
| Prüfungsausschuss Iserlohn:(Berufskolleg des Märkischen Kreises, Iserlohn) | Rechtsanwalt und Notar Ulrich BettenZollernstr. 5, 58636 Iserlohn |
| Prüfungsausschuss Lippstadt:(Lippe-Berufskolleg, Lippstadt) | Rechtsanwalt und Notar Johannes BergmannHauptstr. 73, 59609 Anröchte |
| Prüfungsausschuss Lüdenscheid:(Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg, Halver-Ostendorf) | Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans-Peter AltroggeGartenstr. 6, 58511 Lüdenscheid |
| Prüfungsausschuss Meschede:(Berufskolleg Meschede des HSK) | Rechtsanwalt Franz SauerwaldSteinstr. 24 a, 59872 Meschede |
| Prüfungsausschuss Minden:(Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg, Minden) | Rechtsanwalt Bernd BrüntrupBesselstr. 21, 32427 Minden |
| Prüfungsausschuss Münster:(Hansa-Berufskolleg, Münster) | Rechtsanwältin und Notarin Eva-Maria StrackeBogenstr. 15/16, 48143 Münster |
| Prüfungsausschuss Paderborn:(Berufskolleg Schloß Neuhaus, Paderborn) | Frau Dr. Gabriele SacherBerufskolleg Schloß NeuhausAn der Kapelle 2, 33104 Paderborn |
| Prüfungsausschuss Recklinghausen:(Berufskolleg Kuniberg, Recklinghausen) | Studiendirektor Jürgen SchmitzBerufskolleg KunibergIm Kuniberg 79, 45664 Recklinghausen |
| Prüfungsausschuss Rheine:(Städt. Kaufm. Schulen Rheine) | Rechtsanwalt und Notar Karl HennewigMarktstr. 15, 48431 Rheine |
| Prüfungsausschuss Siegen:(Berufskolleg Siegen / Berufskolleg Olpe) | Rechtsanwalt Eckhard SchormannHindenburgstr. 1, 57072 Siegen |
| Prüfungsausschuss Soest:(Hubertus-Schwartz-Berufskolleg, Soest) | Rechtsanwalt und Notar Franz Kresing IIRosenstr. 3, 59494 Soest |
| Prüfungsausschuss Unna:(Hansa-Berufskolleg Unna / Lippe Berufskolleg Lünen) | Rechtsanwalt und Notar Thomas PurrmannNordring 12, 59423 Unna |
| Prüfungsausschuss Warendorf:(Berufskolleg Warendorf) | Rechtsanwalt und Notar Peter Reekenc/o Müller RAeMünsterstr. 4, 48231 Warendorf |
| Prüfungsausschuss Witten:(Berufskolleg Witten) | Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmannc/o Müller RAeWullener Feld 6 a, 58454 Witten |
Prüfungsvorbereitung II/10 zur Abschlussprüfung Winter 2010 (PVK II/10)
Von der Kammer werden Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung Winter 2010 (II/2010) kostenpflichtig ab September 2010 angeboten.
Die Kurse werden zur Winterprüfung 2010 an den Berufskollegstandorten Bielefeld, Bochum, Gelsenkirchen, Hamm und Münster durchgeführt (siehe Anmeldeformular).
Anmeldeschluss ist der 9. Juli 2010 (Tag des Posteingangs).
Die Kammer behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl die Kurse zusammenzulegen bzw. abzusagen.
Die Kurse dienen dazu, etwaige Ausbildungsdefizite aufzufangen. Von erfahrenen Referenten werden folgende Themenbereiche behandelt:
• Verfahrensrecht • freiwillige Gerichtsbarkeit • RVG und Kostenordnung.
Anmeldeformulare hat die Kammer den Berufskollegs bereits übermittelt. Sie erhalten das Anmeldeformular auch hier.

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