Aufgrund des in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Patentanwaltsordnung (PAO) verankerten Fremdbesitzverbotes ist es aktuell Rechts- und Patentanwaltskanzleien bzw. Anwältinnen und Anwälten in Deutschland nicht möglich, reine Kapitalgeber als Gesellschafter ins Boot zu holen.

Denn BRAO und PAO gestatten nur eine gemeinsame Berufsausübung mit bestimmten, abschließend festgelegten Berufsgruppen. Zugleich setzt die gemeinsame Berufsausübung eine aktive Berufsausübung aller Gesellschafter in der Berufsausübungsgesellschaft voraus. Dies schließt eine reine Kapitalbeteiligung ohne Berufsausübung (Fremdbesitz) aus.

Zweck des Fremdbesitzverbotes ist es, die Unabhängigkeit (patent-)anwaltlicher Beratung – unter anderem auch vor Einflussnahme durch reine Kapitalgeber – gesetzlich zu sichern. Gleichwohl stellt sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Frage, ob das Fremdbesitzverbot gelockert werden könnte. Teile der Anwaltschaft halten es mit Blick auf die Legal-Tech-Unternehmen für nicht mehr zeitgemäß. Andererseits sehen zahlreiche Anwältinnen und Anwälte die anwaltliche Unabhängigkeit in Gefahr. Sie fürchten eine Kommerzialisierung des Mandats und eine Einflussnahme von ausschließlich Rentabilitätsinteressen verfolgenden Kapitalgebern darauf, ob und wie Mandate geführt werden. Bislang fehlen allerdings Erkenntnisse dazu, wie stark diese sich diametral gegenüberstehenden Auffassungen in der deutschen Anwaltschaft vertreten werden.

Mit einer Umfrage möchte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ergründen, ob die Anwaltschaft als Rechtsanwender überhaupt einen Bedarf für die Beteiligung von reinen Kapitalgebern an (patent-)anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften sieht und wie Anwältinnen und Anwälte mögliche Konflikte mit der anwaltlichen Unabhängigkeit einstufen. Da die Antworten auf diese Fragen auch für die BRAK sowie die 28 Rechtsanwaltskammern von großem Interesse sind, hat sich die BRAK bereit erklärt, die Umfrage technisch zu begleiten und das Online-Umfragetool der BRAK für die Übermittlung der Fragen des BMJ zur Verfügung gestellt.

Wir bitten Sie daher, sich an der nachfolgenden Umfrage zu beteiligen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt vollständig anonym und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.

Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 26.11.2023 möglich.

Weiterführender Link:
Umfrage

Hinweis:
Die BRAK teilt mit, dass die Teilnahme mehrerer Personen an der Umfrage innerhalb eines Netzwerks Schwierigkeiten bereiten kann. Befinden Sie sich bei der Teilnahme im Kanzleinetzwerk, wird Ihnen möglicherwiese angezeigt, dass Sie an der Umfrage bereits teilgenommen haben, sollte vor Ihnen bereits eine Kollegin oder ein Kollege teilgenommen haben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall über ein Mobilgerät teil, das nicht mit dem Büronetzwerk verbunden ist. Hintergrund der Umstände sind technische Vorgaben des Bundesjustizministeriums.