Dem Fehlerteufel ein Schnippchen schlagen
Genauso wie bei den herkömmlichen Übermittlungswegen kann auch bei der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs der Fehlerteufel zuschlagen. Die beiden Entscheidungen des LAG Hamm und des OLG Karlsruhe, die wir Ihnen weiter unten vorstellen, illustrieren das ganz schön. Der Fehlerteufel ist mit Hilfe des beA aber ganz gut beherrschbar. Denn das beA-System führt zahlreiche Protokollierungen für Sie durch. Ihr Kanzleipersonal (oder natürlich Sie selbst) sollte diese nur vor dem Streichen einer Frist bzw. im Rahmen der abendlichen Gesamtkontrolle noch prüfen; das sollten Sie in einer organisatorischen Anweisung festlegen.