Elektronische Akte – Einführung an obersten Bundesgerichten
Die Einführung der elektronischen Akte soll nun – nachdem sie für den Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens bereits im vergangenen Jahr gesetzgeberisch vorbereitet wurde – auch bei den obersten Gerichten des Bundes in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten ausgerollt werden.