Befreiung von der Rentenversicherungspflicht: Verfahrensänderungen geplant
Unscheinbar im aktuellen Regierungsentwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze enthalten ist eine Änderung von § 6 II SGB VI, die das Verfahren der Befreiung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht betrifft.