§ 5 Abs. 3 S. 1 lit. c) FAO
Bearbeitungszeitraum für Fachanwaltsanwärter vor Antragstellung
BGH, Beschluss vom 28.5.2020 - AnwZ (Brfg) 10/20 = BeckRS 2020, 14495 Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 511

Der dreijährige Zeitraum, in dem ein Fachanwaltsanwärter vor seiner Antragstellung besondere praktische Erfahrungen erworben haben muss, kann sich in begründeten Ausnahmefallen um maximal 36 Monate verlängern.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial 

 

BRAO § 7 Nr. 8, 10
Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für hoheitliche Tätigkeit
BGH, Urteil vom 30.09.2019 – AnwZ (Brfg) 38/18 = BeckRS 2019, 26720
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 30

Ist ein Berufsträger am Erlass hoheitlicher Maßnahmen mit Entscheidungsbefugnis beteiligt, kann er nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

 

§ 43 b Abs. 2, 3 BRAO
Kein Erstreckungsbescheid bei Arbeitgeberwechsel möglich
BGH, Urteil vom 30.3.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19 = BeckRS 2020, 11743 Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 414

Wechselt ein Syndikusrechtsanwalt seinen Arbeitgeber, kommt ein Erstreckungsbescheid auch dann nicht in Betracht, wenn dieser weiterhin durchgehend die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial 

 

BRAO §§ 30, 55
Leistungsansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
BGH, Hinweisbeschluss vom 18.3.2020 - IV ZR 43/19
Fundstelle: NJW 2020, S. 2962

 

Die von der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten erfasste freiberufliche "Tätigkeit als Rechtsanwalt" meint allein die von unabhängiger Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten geprägte "klassische" Tätigkeit des Rechtsanwalts, wie sie auch in § 3 BRAO beschrieben ist.

 

Leitsatz der Redaktion

 

 

Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe; Beiordnung einer Steuerberatungs-GmbH
§ 142 FGO; §§ 114, 115, 121 Abs. 1 und 5, 1076 ff. ZPO; § 155 Satz 2 FGO; § 49 Abs. 1 StBerG
BFH, Beschl. v. 12.3.2020 - X S 1/20 (PKH)
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 399

1.

Die Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Entscheidung über die Bewilligung von grenzüberschreitender PKH ist auch dann unter Zugrundelegung der in Deutschland geltenden Einkommensgrenzen vorzunehmen, wenn der Antragsteller in einem anderen EU-Staat wohnt, in dem die Lebenshaltungskosten geringer sind als in Deutschland (Anschluss an BGH, Beschl. v. 10.6.2008 - VI ZB 56/07, RVGreport 2008, 472 = AGS 2008, 455).

2.

In Verfahren nach der FGO einschließlich der vor dem BFH geführten Entschädigungsklageverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer kann einem Beteiligten, dem PKH bewilligt worden ist, auch eine Steuerberatungs-GmbH beigeordnet werden.

Leitsatz des Gerichts

 

 

SGB VI §§ 6 I 1 Nr. 1, V, 231 IVb, IVc; GG Art. 3 I; BRAO §§ 46 a, 46
Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Syndizi
BSG, Urteil vom 26.2.2020- B 5 RE 2/19 R
Fundstelle: NJW 2020, S. 2980

1.

Von der Rentenversicherungspflicht als Syndikusrechtsanwalt kann nach dem ab 1.1.2016 geltenden Recht rückwirkend vom Beginn dieser Beschäftigung auch befreit werden, wer nur freiwilliges Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk war.

2.

Die Rückwirkung einer Befreiung für eine davor ausgeübte Beschäftigung erfordert die Pflichtmitgliedschaft.

Leitsatz des Verfassers

 

 

 

 

§ 6 Abs. 1 lit. e), f) DS-GVO
Übersendung von Anwaltsschriftsätzen an Rechtsanwaltskammer
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.2.2020 -6 W 19/20 = BeckRS 2020, 4238
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 286

Die Übermittlung anwaltlicher Schriftsätze an die Kammer zur Prüfung möglichen berufswidrigen Verhaltens ist nach Art. 6 I Buchst. e und f DS-GVO zulässig.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial 

 

 

§§ 666, 667 BGB; § 86 Abs. 1 VV RVG; § 43a Abs. 2 BRAO
Auskunftsanspruch des Rechtsschutzversicherers gegen Rechtsanwalt
BGH, Urt. v. 13.2.2020 - IX ZR 90/19
Fundstelle. RVGreport 2020, S. 196

1.

Dem Rechtsschutzversicherer, der einen Prozess vorfinanziert hat, steht zur Ermittlung eines möglichen Herausgabeanspruchs ein Auskunftsanspruch gegen den durch seinen Versicherungsnehmer beauftragten Rechtsanwalt zu.

2.

Finanziert der Rechtsschutzversicherer mit Einverständnis seines Versicherungsnehmers einen Prozess und überlässt der Mandant dem beauftragten Rechtsanwalt den Verkehr mit dem Rechtsschutzversicherer, ist von einer konkludenten Entbindung des Rechtsanwalts von der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den rechtsschutzversicherten Mandanten  auszugehen, soweit es die Abrechnung des Mandats betrifft.

 

Leitsatz des Gerichts 

 

 

 

§§ 18 Abs. 3, 34 EStG
Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis
BFH, Beschl. v. 11.02.2020 – VIII B 131/19

 

  1. Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis (§ 18 Abs. 3 i. V. m. § 34

   EStG) setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen   

   Grundlagen seiner bisherigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen Anderen   

   überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tättigkeit in dem bisherigen   

   örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellen. Wann eine "definitive"  

   Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen vorliegt, hängt jeweils von den  

   Umständen des Einzelfalls ab. Eine starre zeitliche Grenze, nach der die Tätigkeit

   steuerunschädlich wieder aufgenommen werden kann, besteht nicht. Dementsprechend

   ist auch keine "Wartezeit" von mindestens drei Jahren einzuhalten (Anschluss an BFH-

   Urteil vom 21.08.2018 - VIII R 2/15, BFHE 262, 380, BStBl II 2019, 64).

  1. Grundsätzlich unschädlich ist es, wenn der Veräußerer als Arbeitnehmer oder als freier

    Mitarbeiter im Auftrag und für Rechnung des Erwerbers tätig wird. Auch eine geringfügige  

    Fortführung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit steht der Annahme einer begünstigten

    Praxisveräußerung nicht entgegen (Anschluss an BFH-Urteil in BFHE 262, 380, BStBl II       

   2019, 64), und zwar auch dann nicht, wenn sie die Betreuung neuer Mandate umfasst  

   (gegen BMF).

 

Leitsatz des Verfassers 

Vorträge und Schulungen keine anwaltliche Tätigkeit
 § 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO
BGH, Beschluss vom 6.2.2020 - AnwZ (Brfg) 64/19 = BeckRS 2020, 3416
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 222

 

§ 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO setzt die Tätigkeit in einem konkreten Einzelfall voraus.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial 

 

 

§§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, 27 Abs. 2 S. 1 BRAO
Irreführende Werbung mit mehreren Kanzleistandorten
OLG Köln, Urteil vom 17.1.2020 - 6 U 101119 = BeckRS 2020, 1331
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 222

Eine Irreführung der Rechtsuchenden liegt vor, wenn auf einem Briefkopf unterhalb der Bezeichnung "Rechtsanwaltskanzlei" mehrere Orte genannt werden und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich hierbei lediglich um Zweigstellen handelt.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

§ 141 Abs. 1 AO
Der Anwalt als externer Datenschutzbeauftragter
BFH, Urteil vom 14.1.2020- VIII R 2/117 = BeckRS 2020, 3783
Fundstelle: NJW-Spezial, 2020, S. 286

 

Übt ein Anwalt nebenher die Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten aus, wird er insoweit gewerblich tätig.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial 

 

 

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