Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Zusammenschluss aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Berufsausübungsgesellschaften. Sie ist deren Selbstverwaltungskörperschaft, Dienstleisterin und Interessenvertreterin. Mit rund 13.750 Mitgliedern gehört die Rechtsanwaltskammer Hamm zu den vier größten Rechtsanwaltskammern in Deutschland.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum 01.09.2024 einen

               Sachbearbeiter (m/w/d)

für unsere Geschäftsstelle.

Im Fachanwaltsausschuss Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist für die restliche Amtszeit bis zum 30. Juni 2025 das Amt eines ordentlichen Mitglieds zu besetzen. Kolleginnen und Kollegen, die die Fachanwaltsbezeichnung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht führen und zur Mitarbeit im Ausschuss bereit sind, werden gebeten, sich bis zum 20.11.2023 bei der Kammergeschäftsstelle schriftlich oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden.

Das Institut für Freie Berufe führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. In diesem Jahr geht es insbesondere um das nicht-juristische Personal. Wir würden uns über eine Beteiligung von Ihnen an der STAR-Umfrage sehr freuen.

§ 266, 13 StGB, 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO
Untreue durch fehlende Weiterleitung von Fremdgeldern
BGH Beschluss vom 03.05.2022 -1 StR 10/22 = BeckRS 2022, 14108
Fundstelle: NJW-Spezial 2022 S. 670

Untreue kann durch einen Anwalt durch Tun oder Unterlassen begangen werden. Verwirklicht er den Tatbestand ausschließlich dadurch, dass er pflichtwidrig dem Mandanten oder einem Dritten zustehende Gelder nicht weiterleitet, sondern auf seinem Geschäftskonto belässt, besteht die Untreue in einem Unterlassen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

Die mit dem Bau- und Immissionsschutzrecht befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts haben ihre Streitwertannahmen, deren Vorgängerfassung aus dem Jahr 2002 (NdsVBl. 2002, 192) stammt, überarbeitet. Die Neufassung trägt vor allem der Tatsache Rechnung, dass die Bau- und Immobilienpreise in Niedersachsen in den vergangenen 20 Jahren erheblich gestiegen sind.

Angesichts der COVID-19-Pandemie gewinnt die Möglichkeit der Durchführung gerichtlicher Verhandlungen per Videosystem zunehmend an Bedeutung. Der Justizminister des Landes NRW, Herr Peter Biesenbach, teilt hierzu mit, dass es durch Bündelung aller Kräfte gelungen sei, die Ausstattung der Gerichte des Landes mit Videoequipment deutlich zu verbessern.

Seite 1 von 4