Die bislang zweifelhafte Frage, welche Folgen die Signatur mehrerer Anwältinnen und Anwälte unter einem Schriftsatz haben, wenn lediglich einer der Unterzeichnenden sodann den Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ans Gericht übermittelt, hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung geklärt – und einer übermäßig formalistischen Betrachtung eine klare Absage erteilt.

Was Personalabteilungen großer Unternehmen längst als strategisches Instrument kennen, hält nun auch Einzug in die Anwaltskanzlei: ein durchdachtes Onboarding bereits vor dem ersten Arbeitstag. Denn die Praxis zeigt: Immer häufiger springen angehende Rechtsanwaltsfachangestellte trotz unterzeichnetem Ausbildungsvertrag in letzter Minute ab – oder erscheinen schlicht nicht.

Das Europäische Parlament hat einen Aufruf zur Interessenbekundung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, um Anwaltskanzleien sowie auch Einzelanwälte zu identifizieren, die künftig rechtliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Parlaments nach deutschem Recht übernehmen könnten.

Am 08. Mai 2026 findet das, von Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. in Kooperation mit dem Lehrstuhl von Frau Prof. Uffmann veranstaltete, 16. Bochumer Erbrechtssymposium als Hybrid-Veranstaltung an der Ruhr-Universität Bochum sowie online via Zoom statt  – eine Veranstaltung, die sich gleichermaßen an erbrechtlich tätige Rechtsanwälte, Notare, Testamentsvollstrecker sowie Richter und Familienunternehmer richtet. 

Alle relevanten Informationen finden Sie im Veranstaltungsflyer.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Zusammenschluss aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Berufsausübungsgesellschaften. Sie ist deren Selbstverwaltungskörperschaft, Dienstleisterin und Interessenvertreterin. Mit rund 13.500 Mitgliedern gehört die Rechtsanwaltskammer Hamm zu den fünf größten Rechtsanwaltskammern in Deutschland.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für unsere Geschäftsstelle einen Sachbearbeiter (m/w/d) als Elternzeitvertretung in Vollzeit zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wird bereits seit 1993 in regelmäßigen Abständen im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durch das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt. Ziel der empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen zu erkennen. Im jährlichen Wechsel werden dabei Daten zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft und Einschätzungen zu aktuellen beruflichen Themen erhoben.

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) legt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Anpassung amtlicher Vollstreckungsformulare vor. Hintergrund ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, das Änderungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) vorsieht. Ziel ist, die Zwangsvollstreckung in Deutschland konsequent zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen.

Die Mitteilungen zum Mitgliedsbeitrag und Umlage (beA) 2025 wurden im Januar 2026 in Ihr beA-Postfach eingestellt.

Bitte prüfen Sie Ihr beA auf den Eingang und speichern Sie das elektronische Dokument ab, da das beA nicht zur Archivierung von Dokumenten dient.

Für das Jahr 2026 beträgt der Kammerbeitrag 395,00 €. Für nichtanwaltliche Pflichtmitglieder i. S. des § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO reduziert sich dieser auf 345,00 €. Die Umlage (beA) beträgt 2026 70,00 €.
Beitrag sowie Umlage (beA) sind seit dem 1. Werktag des Monats Februar 2026 fällig.

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