Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass die Justizvollzugsanstalt Köln weiterhin die Vorgabe hat, ausschließlich geregelte und unterzeichnete Beschlüsse anzuerkennen. Es kam wiederholt zu Unstimmigkeiten, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit nicht unterzeichneten und nicht gesiegelten Kopien von Beschlüssen vorstellig wurden, um Mandantengespräche zu führen. Vor diesem Hintergrund regt die Leiterin der JVA Köln folgende Verfahrensweise an: Die von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten digital erhaltenen Beschlüsse über das EGVP-Postfach „Vollzugsangelegenheiten“ direkt an die JVA Köln weiterzuleiten.

Die Universität Bielefeld veranstaltet erstmals eine Ringvorlesung zum Thema "Einsatz von KI in der Anwaltschaft".

Wie verändert künstliche Intelligenz die juristische Praxis?

In vier Fachvorträgen am 27.04.2026, 11.05.2026, 18.05.2026 und 22.06.2026 werden Chancen, Risiken und zukünftige Entwicklungen der künstlichen Intelligenz in der Anwaltschaft beleuchtet.

Nähere Informationen zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Info-Flyer.

Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 1.1.2026 insgesamt 173.504 Mitglieder. Gegenüber dem Vorjahr (172.084) bedeutet dies insgesamt einen leichten Anstieg um 1.420 Mitglieder (+0,83 %). Er beruht im Wesentlichen auf Zuwächsen in der Syndikusanwaltschaft und bei den nicht-anwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften (BAG) nach § 60 II Nr. 3 BRAO.

Sie verbinden juristische Kompetenz mit technischem Verständnis? Sie möchten an der Schnittstelle zwischen Recht und IT arbeiten? Dann verstärken Sie unser Team und gestalten gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen die digitale Zukunft einer modernen Rechtsanwaltskammer.

Die bislang zweifelhafte Frage, welche Folgen die Signatur mehrerer Anwältinnen und Anwälte unter einem Schriftsatz haben, wenn lediglich einer der Unterzeichnenden sodann den Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ans Gericht übermittelt, hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung geklärt – und einer übermäßig formalistischen Betrachtung eine klare Absage erteilt.

Was Personalabteilungen großer Unternehmen längst als strategisches Instrument kennen, hält nun auch Einzug in die Anwaltskanzlei: ein durchdachtes Onboarding bereits vor dem ersten Arbeitstag. Denn die Praxis zeigt: Immer häufiger springen angehende Rechtsanwaltsfachangestellte trotz unterzeichnetem Ausbildungsvertrag in letzter Minute ab – oder erscheinen schlicht nicht.

Das Europäische Parlament hat einen Aufruf zur Interessenbekundung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, um Anwaltskanzleien sowie auch Einzelanwälte zu identifizieren, die künftig rechtliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Parlaments nach deutschem Recht übernehmen könnten.

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wird bereits seit 1993 in regelmäßigen Abständen im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durch das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt. Ziel der empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen zu erkennen. Im jährlichen Wechsel werden dabei Daten zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft und Einschätzungen zu aktuellen beruflichen Themen erhoben.

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) legt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Anpassung amtlicher Vollstreckungsformulare vor. Hintergrund ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, das Änderungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) vorsieht. Ziel ist, die Zwangsvollstreckung in Deutschland konsequent zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen.

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