Der Staat unterstützt Familien finanziell. Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Leistungen:

Kindergeld

Der Anspruch auf ein einkommensunabhängiges Kindergeld besteht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn sich Ihr Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als ausbildungs- bzw. arbeitssuchend gemeldet ist, bleibt der Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen. Seit dem 01. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204 Euro monatlich. Für das dritte Kind erhalten Sie 210 Euro und ab dem vierten Kind gibt es 235 Euro. Zum 01.Januar 2021 erhöht sich das Kindergeld um 15 Euro. Statt des Kindergeldes können Eltern für Ihre Kinder Freibeträge bei der Einkommenssteuer erhalten. Die Prüfung, ob die Freibeträge oder das Kindergeld für die Eltern günstiger sind, erfolgt jedoch automatisch vom Finanzamt und muss nicht beantragt werden. Weitere Informationen zum Kindergeld erhalten Sie auf der Website der Arbeitsagentur oder in diesem Merkblatt.

 

 

Elterngeld

Wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes aufgrund dessen Erziehung und Betreuung die berufliche Tätigkeit einschränken oder unterbrechen wollen, sorgt das Elterngeld bis zu 14 Monate nach Geburt des Kindes für einen finanziellen Ausgleich und ermöglicht die Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen. Die Anspruchshöhe richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt und beläuft sich auf mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Es gibt drei verschiedene Varianten in Form von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Mit der Variante ElterngeldPlus erhalten Sie die Möglichkeit,  in Teilzeit zu arbeiten und zeitgleich Elterngeld zu beziehen. Die verschiedenen Varianten können Sie miteinander kombinieren. 

Elterngeldrechner

Weitere Informationen

Broschüre: Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit

Broschüre: Mehr Zeit für die Familie: Väter und das ElterngeldPlus

 

Kinderzuschlag

Wenn ein Kindergeldanspruch besteht, können die Eltern ferner einen Kinderzuschlag beantragen. Dieser ist für diejenigen Eltern gedacht, welche nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Abhängig von der Familiensituation beträgt der Kinderzuschlag pro Kind bis zu 185 Euro im Monat. Zum 1. Januar 2020 ist die bisher geltende Höchsteinkommensgrenze entfallen. Somit können Sie auch bei etwas höherem Einkommen den Kinderzuschlag beziehen, wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Ihr Kind darf u.a. nicht über 25 Jahre alt und verheiratet sein. Ferner beträgt das Bruttokeinkommen der Familie mindestens 900 Euro, Alleinerziehende beziehen mindestens 600 Euro.

Ob Sie einen voraussichtlichen Anspruch haben, können Sie vorab mit dem KiZ- Lotsen prüfen.

Den Antrag können Sie online auf der Internetseite der Familienkasse stellen.

Ausführliche Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie bei der Agentur für Arbeit:

 

Flyer- Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen

Merkblatt- Kinderzuschlag

Broschüre- KiZ - Der Zuschlag zum Kindergeld

 

Bildung & Teilhabe

Falls Sie für Ihr Kind den Kinderzuschlag beziehen, können Sie ggf.  ferner durch das Bildungspaket kostenlose Angebote in der Schule und Freizeit nutzen.

Weitere Informationen:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe

 

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Wohnkosten von Familien mit geringem Einkommen.  Es besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums oder als Zuschuss zur Miete zu erhalten.

Wohngeldrechner

                          

Weitere Informationen:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/weitere-leistungen/wohngeld

 

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung Mutter und Kind bietet finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in einer Notlage. Informationen zu den Leistungen finden Sie hier

Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/bundesstiftung-mutter-und-kind/81256

 

Mutterschaftsleistungen

Als werdende Mutter steht Ihnen ein Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen zu. Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen, sichern Mutterschaftsleistungen Ihr Einkommen. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt besteht für die Mütter aufgrund des Beschäftigungsverbots ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Weitere Informationen:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschaftsleistungen-im-ueberblick/73754

Broschüre- Leitfaden zum Mutterschutz

 

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Eltern können mit dem Unterhaltsvorschuss ihre finanzielle Lebensgrundlage sichern, wenn seitens des anderen Ehegatten kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird.

Weitere Informationen

Broschüre - Der Unterhaltsvorschuss. Eine Hilfe für Alleinerziehende

 

Infotool Familienleistungen

Durch das Infotool für Familienleistungen erhalten Sie in wenigen Schritten Auskunft über Ihre voraussichtlichen individuellen Ansprüche.