Neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof zugelassen
Das Bundesministerium der Justiz hat insgesamt elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof (BGH) neu zugelassen. Nur diese sind berechtigt, in zivilrechtlichen Revisionsverfahren vor dem BGH aufzutreten.