Als Reaktion auf die Scheinreferenden in den inzwischen durch Russland annektierten Gebieten erließ die EU ein weiteres Sanktionspaket. Dieses beschränkt unter anderem Rechtsberatung von in Russland niedergelassenen Unternehmen und Organisationen. Aus Sicht der BRAK verstößt dies gegen rechtsstaatliche Grundsätze.

Das Bundesjustizministerium möchte im System der berufsrechtlichen Sanktionen, die durch Rechtsanwaltskammern und Anwaltsgerichte verhängt werden können, Klarstellungen vornehmen. Dies begrüßen die BRAK und die Rechtsanwaltskammern, an einigen Punkten sehen sie jedoch keinen Reformbedarf.

Wie das Berufsrecht für Insolvenzverwalter:innen geregelt werden soll, ist seit Jahren in der Diskussion. Bei einer Gesprächsrunde im Bundesjustizministerium unterbreiteten BRAK und Insolvenzverwalterverbände jüngst einen Konsensvorschlag für eine zentrale Stelle unter dem Dach der BRAK.

Die gesetzliche Anwaltsvergütung muss dringend linear erhöht werden, um der rasanten Inflation und den steigenden Energiekosten für die Anwaltschaft etwas entgegenzusetzen. Das fordert das Präsidium der BRAK in einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

Die ukrainische Anwaltschaft hat BRAK-Präsident Dr. Wessels, stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen in Deutschland, zum Dank für die bisherige Unterstützung mit dem Orden „Schutz der Anwaltschaft“ geehrt.

Ein Schreiben des Präsidenten der BRAK vom 20.09.2022 an den Bundesminister der Justiz finden Sie hier:

Bei ihrer 163. Hauptversammlung am 9.9.2022 in Stuttgart befassten sich die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten unter anderem mit dem Austausch der beA-Karten und der Digitalisierung der Justiz. Die Hauptversammlung fordert eine substanzielle lineare Anpassung der Anwaltsgebühren.

In der Zeit vom 20. September 2022 bis 31. Oktober 2022 wird im Foyer des Oberlandesgerichts Hamm die Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ des Bundesministeriums der Justiz gezeigt.

Schließt ein Rechtsanwalt einen Vertrag im Rahmen der Mandatsausübung ab und verknüpft dabei seine anwaltliche Tätigkeit mit eigenem wirtschaftlichen Interesse oder den Interessen Dritter, so ist dieser Vertrag unter Verstoß gegen das anwaltliche Berufsrecht und die guten Sitten nichtig. Dabei kann auch dann ein Anwaltsvertrag vorliegen, wenn er anwaltsfremde Maßnahmen umfasst. Das hat das Landgericht Berlin in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden.

Die Bundesregierung will weiterhin ermöglichen, dass Strafverhandlungen pandemiebedingt länger unterbrochen werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf, mit dem die Ende Juni ausgelaufene Hemmungsregelung wieder eingeführt werden soll, befindet sich bereits im Ausschussverfahren.

Mit ihrer Ende August vorgestellten Digitalstrategie setzt die Bundesregierung einen Rahmen für ihre Digitalpolitik. Priorität haben unter anderem Projekte zur weiteren Digitalisierung der Justiz und der Verwaltung.

In einem aktuellen Merkblatt informiert die BRAK über Bedenken der Datenschutzbehörden gegen den Einsatz von Microsoft 365 Cloud sowie über berufsrechtliche Implikationen der Nutzung dieses Produkts.

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