Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) führt eine Befragung zum Einsatz von nicht-juristischem Fachpersonal durch. Die Umfrage wurde neu gestaltet und ist erstmals komplett digital.

Für geflüchete ukrainische Anwältinnen und Anwälte, die sich in Deutschland beruflich niederlassen wollen, steht ein Antragsformular in ukrainischer Sprache zur Verfügung.

In seiner konstituierenden Sitzung am 25.4.2022 hat der neu formierte Beirat der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft BRAK-Schatzmeister Michael Then erneut zum Vorsitzenden gewählt.

In ihrer Sitzung am 29. und 30.4.2022 hat die Satzungsversammlung beschlossen, BORA und FAO zu modernisieren und diskriminierungsfrei zu formulieren. Auf ihrer Agenda standen außerdem Anderkonten, die neue Fortbildungspflicht im Berufsrecht und die umstrittene Fachanwaltschaft für Opferrechte.

Gerichte dürfen nur bei begründeten Zweifeln von Amts wegen Zweifel an der Bevollmächtigung der Anwältin oder des Anwalts berücksichtigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden

Die Rechtsanwaltskammer München warnt vor Schreiben einer nicht existierenden Rechtsanwaltskanzlei „Kanzlei Schmidt und Kollegen“ bzw. „KS Anwaltssozietät“.

Die in der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung beschlossenen Änderungen von Berufsordnung und Fachanwaltsordnung treten zum 1.6.2022 bzw. 1.8.2022 in Kraft.

Der Konstanzer Arbeitsrechtstag veranstaltet am 8.4.2022 ein Benefiz-Webinar mit einer Richterin und einem Richter des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Kündigungsrecht und Arbeitsentgelt. Die Einnahmen fließen als Spenden in die Ukraine.

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat eine Liste von Anlaufstellen in insgesamt 32 europäischen Staaten veröffentlicht, die ukrainischen Flüchtlingen Rechtshilfe vermitteln oder anbieten.

Berufsausübungsgesellschaften sind nach dem zum 1.8.2022 in Kraft tretenden § 59n BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer Ihrer Betätigung aufrecht zu erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine zugelassene oder nicht zugelassene Berufsausübungsgesellschaft handelt. Keinen Unterschied macht auch, ob die Gesellschaft haftungsbeschränkt ist oder nicht.

Seit Ende Februar 2022 können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Kasachstan sich in Deutschland niederlassen. Möglich wurde dies durch eine Änderung der Durchführungsverordnung zu § 206 BRAO.

Eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums soll evaluieren, wie die seit Ende 2020 geltenden Neuregelungen im UWG zur Verhinderung missbräuchlicher Abmahnungen in der Praxis wirken.

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