Zivilprozess: Gesetzentwürfe zu Reformen für Zuständigkeitsstreitwerte und Online-Verfahren
Die Bundesregierung hat am 5.6.2024 beschlossen, die Streitwertgrenze, bis zu der die Amtsgerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, von derzeit 5.000 Euro auf 8.000 Euro anzuheben. Darüber hinaus sollen manche Sachgebiete streitwertunabhängig an die Amts- und an die Landgerichte zugewiesen werden. Ziel des Vorhabens ist es, wieder mehr Zivilverfahren vor die Amtsgerichte zu bringen und so die Ziviljustiz vor allem in der Fläche zu stärken.