Seit dem 1.1.2022 müssen professionelle Einreicher wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Behörden Dokumente in elektronischer Form an Gerichte übermitteln. Die BRAK hat eine Reihe unterstützender Materialien dazu veröffentlicht.
Die Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht der Universität Münster bietet am 19. Januar 2022, um 16:00 Uhr einen Onlinevortrag zum Thema: Die Berufsausübungsgesellschaft nach der „Großen BRAO-Reform“ an.
Nähere Informationen zum Onlinevortrag sowie zur Anmeldung finden Sie unter https://wwuindico.uni-muenster.de/event/1076/.
Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat sein Steuer-ABC für Anwältinnen und Anwälte um zwei aktuelle Punkte ergänzt. Es enthält nunmehr auch steuerrechtliche Hinweise zu doppelter Haushaltführung sowie zum häuslichen Arbeitszimmer.
Die Formatvorgaben für das Einreichen elektronischer Dokumente werden zum 1.1.2022 vereinfacht. Dokumente müssen künftig nur noch im Format PDF oder TIFF eingereicht werden, bisherige Anforderungen wie die durchsuchbare Form und das Einbetten von Schriften entfallen.
Elektronisches Antragsverfahren bei vorübergehender Auslandstätigkeit ab dem 01.01.2022 verpflichtend
Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV e.V.) informiert darüber, dass das sogenannte „A1-Verfahren“ für Selbstständige ab dem 01.01.2022 digitalisiert wird.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP wurde Ende November vorgelegt. Neben Plänen zur Digitalisierung, zum Klimaschutz und für eine ganze Reihe weiterer Lebensbereiche enthält der Koalitionsvertrag auch zahlreiche rechtspolitische Vorhaben, die für die Anwaltschaft von Bedeutung sind.
Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat seinen Beitrag „ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte“ – Stand: Dezember 2021 – ergänzt.
Neu eingefügt wurden Beiträge unter D „Doppelte Haushaltsführung“ und H „Das häusliche Arbeitszimmer des Anwalts – Steuerliche Auswirkungen in Zeiten von Corona“.
Bei der Bewerbung um eine Notarstelle kann die Tätigkeit als Insolvenzverwalter:in bei der sog. örtlichen Wartezeit nicht berücksichtigt werden. Dies hielt der Notarsenat des Bundesgerichtshofs in einer am 15.11.2021 verkündeten Entscheidung fest.
Die Bundestagswahl ist um und die BRAK setzt die Interessen der Anwaltschaft nun gegenüber einer neuen Regierung durch. Neue Chance, neues Glück.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen verschiedene Hinweispflichten auf Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung erfüllen.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat die Software für die Onlineseminarbuchung geändert. Um auch zukünftig unsere Seminare zu buchen legen Sie bitte zunächst einen neuen Kunden-Account anlegen. Für die Anlage des Accounts ist Ihre Mitgliedsnummer als Benutzername vorgegeben. Diese finden Sie u.a. in Ihrem Anwaltsausweis im Scheckkartenformat, im Beitragsbescheid, in den Seminarrechungen und Teilnahmebescheinigungen sowie im Schriftwechsel mit der Mitgliederverwaltung.
Die Antragstellung für die Verlängerung der Überbrückungshilfe III plus sowie für die Neustarthilfe plus ist ab sofort bis zum Jahresende möglich.