Grundlegende Reformen im Strafrecht und im Strafprozess sind selten – müssen doch die Rechte der Beschuldigten besonders beachtet werden, um ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Die Digitalisierung eröffnet nun allen Beteiligten ganz neue Möglichkeiten. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss Strafprozessrecht der BRAK konkrete Reformvorschläge erarbeitet. Ergebnis: Das Strafrecht und der Strafprozess halten dem Digitalcheck nicht Stand und müssen an diversen Stellen überarbeitet werden. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, umfassend zu reformieren, damit das mit der Digitalisierung verbundene Potenzial genutzt werden kann, um den Zugang zum Recht für alle zu sichern und zu stärken.

Die BRAK setzt sich mit der Führung und Einsicht in elektronische Akten sowie mit dem Einsatz neuer Ermittlungsmethoden, insb. gestützt auf künstliche Intelligenz, auseinander. Sie schlägt eine Reihe von Verbesserungen in einzelnen Verfahrensabschnitten – vom Ermittlungsverfahren über Anklageerhebung und Zwischenverfahren bis zur Hauptverhandlung und Strafvollstreckung – vor. Die Reformforderungen werden jeweils ausführlich begründet und mit konkreten, synoptisch dargestellten Formulierungsvorschlägen für die entsprechenden Regelungen der StPO unterlegt.

Die Reformvorschläge werden im kommenden Heft der BRAK-Mitteilungen dokumentiert.

Weiterführender Link:
Stellungnahme Nr. 1/2024