§§ 43 a II, III BRAO, 2 III BORA
Unzulässige Reaktionen auf Google-Bewertungen von Mandanten
AGH Bayern Urteil vom 1.2.2022 - BayAGH 11-3-9/21 = BeckRS 2022, 6772
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 286
Sieht sich ein Anwalt berufsrechtlichen Vorwürfen seines Mandanten ausgesetzt, kann eine Befugnis bestehen, Mandatsgeheimnisse zu offenbaren, allerdings nur soweit dies zur Wahrung seiner Rechte erforderlich ist.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
§§ 5 S. 1 Hs.1, 6 FAO
Persönliche Bearbeitung von Fällen
AGH Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 24.1.2022 - 2 AGH 4/20 = BeckRS 2022, 4036
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 191
Ein Anwalt bearbeitet Fälle nur dann persönlich im Sinne des § 5 S. 1 Hs. 1 FAO, wenn sich dieser - etwa durch die Anfertigung von Vermerken und Schriftsätzen oder die Teilnahme an Gerichts- und anderen Verhandlungen - selbst mit der Sache inhaltlich befasst hat.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
§ 234 I S. 2 ZPO
Kein Antrag zur Fristverlängerung
BGH Beschluss vom 9.2.2022 - XII ZB 474/21 = BeckRS 2022, 3653
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 255
Eine Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung einer Beschwerde kommt nicht in Betracht, wenn vor Fristablauf kein ordnungsgemäßer Antrag auf Fristverlängerung - etwa unter Hinweis auf eine nicht gewährte Akteneinsicht - gestellt worden ist.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
Menschen, die flüchten, brauchen nicht nur dringend humanitäre Hilfe, sondern auch rechtliche Orientierung. Hier setzt Immigration4Ukraine an. Die Plattform Immigration4Ukraine.eu unterstützt flüchtende Menschen aus der Ukraine, dass sie sich gut informiert auf den Weg nach Europa begeben und sich dort zurechtfinden können.
Der Dekan der Rechtsanwaltskammer Warschau, Herr Kollege Mikolaj Pietrzak, hat uns auf das Projekt „Sunflowers“ aufmerksam gemacht. Dessen Ziel ist es, Informationen und Beweise über Opfer in der Ukraine begangener Verbrechen zu sammeln, um diese nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Bislang gibt es kein Register für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Das ändert sich zum 1.1.2024. Wie das neue Register ausgestaltet wird, soll eine Verordnung des Bundesjustizministeriums regeln.
Mit einer Umfrage will das Projekt iur.reform Optionen zur Reform der juristischen Ausbildung zur Diskussion stellen und damit die Ansichten von Juristinnen und Juristen aus allen Berufsgruppen bündeln.
In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass Gerichte einen Antrag auf Beratungshilfe nicht wegen Mutwilligkeit zurückweisen und Betroffene auf die Beratung durch die Behörde verweisen können, gegen deren Bescheid sie sich wenden möchten. Die grundgesetzlich verbürgte Rechtswahrnehmungsgleichheit sei sonst verletzt.
Die ukrainische Rechtsanwaltskammer hat in einem Report die zahlreiche Unterstützung aus der deutschen und internationalen Anwaltschaft und die Verteilung der Spendengelder dargestellt. Für die bislang eingegangenen Spenden von über 300.000 US-Dollar dankt sie allen Unterstützenden.
Die BRAK sieht die geplante Schaffung einer zentralen Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister als wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit bei der Registrierung und Überwachung der Inkassodienstleister. Die wichtigsten Defizite in Bezug auf Inkassodienstleistungen würden damit jedoch nicht behoben.
Die Anwaltsorganisationen der G7-Staaten, darunter die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein, fordern in einer gemeinsamen Resolution einen stärkeren Schutz des Berufsgeheimnisses. Den Angriffskrieg gegen die Ukraine verurteilen sie aufs Schärfste.
Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) führt eine Befragung zum Einsatz von nicht-juristischem Fachpersonal durch. Die Umfrage wurde neu gestaltet und ist erstmals komplett digital.