§ 198 GVG
Entschädigung wegen unangemessen langer Dauer der Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren

OLG Hamm, Urt. v. 8.9.2021 - 11 EK 11/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 570

Das beim Amtsgericht zu führende Verfahren zur Festsetzung erstinstanzlicher Pflichtverteidigerkosten kann eine i.S.v. § 198 GVG unangemessen lange Verfahrensdauer haben, wenn es vom zuständigen Urkundsbeamten grundsätzlich so betrieben wird, dass die Vergütungsfestsetzung bis zur Rücksendung der Akten aus der Rechtsmittelinstanz nicht abschließend bearbeitet wird, und während der Dauer der Aktenversendung auch eine Anfrage beim Rechtsmittelgericht unterbleibt, um die Akten für den kurzen Bearbeitungszeitraum einer Vergütungsfestsetzung zurück zu erlangen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

Der Direktor des Arbeitsgerichts Wesel informiert über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Arbeitsgericht Wesel.

Die passive Nutzungspflicht des besonderen elektronische Anwaltspostfachs (beA), also die Pflicht, die für die Nutzung des beAs erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über dieses zur Kenntnis nehmen, ist schon lange Gesetz, vgl. § 31 a Abs. 6 BRAO.

Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt tritt zum 1.10.2021 in Kraft.

VV RVG Nr. 4142
Wertersatzeinziehung im Strafbefehl und zusätzliche Verfahrensgebühr
LG Köln, Beschluss vom 31.08.2021 - 106 Qs 14/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 23 ff.

  1. Nach der am 01.07.2017 in Kraft getretenen Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und der damit verbundenen Neufassung der §§ 73 ff. StGB sind vom sachlichen Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV alle Fälle der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB, einschließlich der Wertersatzeinziehung nach § 73 c StGB erfasst.
  1. Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV fällt bereits an, wenn Einspruch gegen einen die Einziehung von Wertersatz anordnenden Strafbefehl eingelegt wird.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

§ 467 a StPO
Auslagenentscheidung nach Rücknahme des Strafbefehlsantrags

AG Pforzheim, Beschl. v. 25.8.2021 - 7 Cs 98 Js 2143/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 510

Wird der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls von der Staatsanwaltschaft zurückgenommen, sind die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

Die BRAK hat Wahlprüfsteine und Kernforderungen für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erarbeitet.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem jüngst publizierten Beschluss entschieden, dass ein Wahlverteidiger gem. § 90 I 2 Wehrdisziplinarordnung (WDO) als Pflichtverteidiger beigeordnet werden kann, wenn er für diesen Fall sein Mandat als Wahlverteidiger niederlegt.

Die Aus- und Fortbildung von in Rechtsanwaltskanzleien tätigen Mitarbeiter ist eine wichtige Aufgabe des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Hamm.

Nachdem im letzten Jahr coronabedingt keine Mitarbeiterseminare stattfinden konten, werden wir im 2. Halbjahr - nunmehr in Form von Online-Seminaren - unsere Reihe der Mitarbeiterseminare fortsetzen.

Angeboten werden ein Seminar zum Thema „RVG für Fortgeschrittene“ am 04.11.2021, Referent: Hans May und ein Seminar zum Thema „Aufbauseminar Zwangsvollstreckung“, Referentin: Rechtsanwältin und Notarin Mihaela Dragu am 11.11.2021. Nähere inhaltliche Informationen zu den Seminaren finden Sie unter https://www.datev.de/cuonpu2/mandant/16/SeminarUebersichtLayout.jspx unter der Zielgruppe „Seminar für Mitarbeiter“.

Seit weit mehr als 20 Jahren bietet die Rechtsanwaltskammer Hamm für das rechtsuchende Publikum und die Mitglieder der Kammer den „Anwaltsuchdienst“ an.

Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler*innen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, können seit Ende Juli für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 über die Überbrückungshilfe III plus unterstützt werden.

RVG § 3 a; BGB § 307
Zeittaktklausel in der Vergütungsvereinbarung
AG Waldkirch, Urteil vom 04.08.2021 - 1 C 214/20
Fundstelle: AGS 2022, S. 61 ff.

  1. Ein Zeittakt von fünf Minuten in einer Vergütungsvereinbarung ist nicht zu beanstanden.
  1. Ist in einer Vergütungsvereinbarung keine Abrechnung nach Zeittakt vereinbart worden, muss der Rechtsanwalt minutengenau abrechnen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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