§ 150 I BRAO
Vorläufiges Berufs- bzw. Vertretungsverbot nur im Ausnahmefall
AGH Bayern, Beschluss vom 21.7.2021 - BayAGH II-3-9/21 = BeckRS 2021, 35038
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 767

Lässt sich nicht anhand konkreter Tatsachen feststellen, dass das Risiko eines Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter höher ist als die Wahrscheinlichkeit, dass es bis zur Rechtskraft der Entscheidung nicht zu weiteren Schäden im Rahmen der Berufsausübung kommt, darf für ein vorläufiges Berufs- oder Vertretungsverbot kein Raum sein.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

ZPO § 91 Abs. 1 ZPO
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags
OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2021 - 17 W 51/20
Fundstelle: AGS 2022, S. 269 f.

  1. Ist der Kläger ohne die Einholung eines Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag oder zur Bezifferung der Klageforderung nicht in der Lage, sind die hierdurch angefallenen Privatgutachtenkosten erstattungsfähig.

  2. Dies gilt in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags auch dann, wenn der klagende Versicherungsnehmer die Möglichkeit gehabt hätte, gegen die Versicherung im Wege einer Stufenklage vorzugehen. Denn auch in einem solchen Fall hätte der Kläger die im Zuge der Auskunft erteilten Angaben der Versicherung unter Hinzuziehung eines Privatgutachters einer Plausibilitätsprüfung unterziehen können.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 8 I und III Nr. 1, 3, 5 I Nr. 3 UWG
Irreführende Bezeichnung eines angestellten Anwalts als Partner
LG Münster, Urteil vom 16.7.2021 - 22 O 12/21 = BeckRS 2021, 34786
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 734

Bezeichnet ein Anwalt einen bei ihm angestellten Anwalt als „Partner", ist diese Bezeichnung zur Irreführung über die Person und Eigenschaften seiner Kanzlei geeignet, da sie den unzutreffenden Eindruck erweckt, der angestellte Berufsträger sei Gesellschafter und mithin Teilinhaber der beworbenen Kanzlei.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

Nr. 5115 VV RVG
Mitwirkung bei zusätzlicher Gebühr

AG Offenbach, Beschl. v. 15.7.2021 - 275 OWi 248/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 556

Eine zusätzliche Gebühr bei Einstellung des Verfahrens entsteht nicht, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts darauf beschränkt hatte, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und lediglich eine Einlassung anzukündigen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

§§ 3, 14, 45 Abs. 1 RVG; § 73 a SGG; §§ 114 Abs. 1 S. 1, 119 ZPO; § 242 BGB
Kein Vergütungsanspruch bei Erhebung einer aussichtslosen Klage gegen erklärtes Interesse des Auftraggebers

LSG Niedersachsen-Bremen; Beschl. v. 14.7.2021 - L 7 AS 26/20 B
Fundstelle: AGS 2021, S. 517

Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das ausdrücklich erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, welche zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat seine Publikationen zu steuerrechtlichen Fragen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem Übersichtsbeitrag zusammenfassend dargestellt, um sie für Recherchen leichter zugänglich zu machen.

Die Ergebnisse des Statistischen Berichtssystems für Rechtsanwälte (STAR) 2020 sind auf der Website der BRAK frei verfügbar.

Die Beratung von Kunden des Arbeitgebers rechtfertigt keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt. Dies hielt das BVerG in einem jüngst veröffentlichten Beschluss fest.

Das im Gesetzgebungsverfahren stark umstrittene Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt kommt. Das sog. Legal Tech-Gesetz soll einen Regelungsrahmen für Legal Tech-Anbieter schaffen, die auf der Grundlage einer Inkassoerlaubnis Rechtsdienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe wird im kommenden Jahr in Kraft treten. Nachdem der Bundestag die sog. Große BRAO-Reform am 10.6.2021 verabschiedet hatte, beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am 25.6.2021, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Seit Oktober 2020 veröffentlicht die BRAK die Podcast-Reihe „(R)ECHT INTERESSANT!“ zu anwaltsspezifischen Themen mit interessanten Gesprächspartnern aus Politik, Justiz und Anwaltschaft.

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Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt kommt zwar mit eingeschränkter Möglichkeit für Erfolgshonorare, aber ohne gerichtliche Prozessfinanzierung. Hierauf haben sich die Rechtspolitiker der Koalition geeinigt.

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