Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen soll besser gegen Missbrauch geschützt werden
Seit Anfang 2024 sind Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML Web) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Die FIU teilt mit, dass sie für den Zugang zum Portal goAML Web eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einführen will. Künftig wird daher zusätzlich zu Benutzername und Passwort ein Verifizierungscode zur Anmeldung erforderlich sein. Die Umstellung soll voraussichtlich zum 1.9.2025 erfolgen.