RDG- Entwurf An dem am 22.08.2006 durch das BMJ vorgestellten Entwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes kritisierte die BRAK mit der BRAK-Presseerklärung Nr. 26 vom 22.08.2006 u.a., dass danach Rechtsdienstleistungen, die lediglich eine Nebenleistung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit bilden (so genannte Annexberatungen), auch von Nichtanwälten erbracht werden dürfen. Die BRAK forderte, dass auch zukünftig Rechtsdienstleistungen grundsätzlich nur von den dazu qualifizierten Anwälten erbracht werden dürfen. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 23.08.2006. Der Entwurf wurde am 23.08.2006 im Kabinett beschlossen. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 15, 9 und 8/2005.