Juristenausbildung: Abordnung eines Rechtsanwalts in das Landesjustizprüfungsamt Sie erinnern sich: Zum 01.07.2003 hatten die drei nordrhein-westfälischen Rechtsanwalts-kammern Düsseldorf, Hamm und Köln für die Dauer von drei Jahren eine Rechtsanwältin an das Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf zur Erstellung von Anwaltsklausuren für die zweite juristische Staatsprüfung abgeordnet. Die Abordnung der damals ausgewählten Kollegin Weber aus Düsseldorf endete zum 30.06.2006. Das Projekt war ein voller Erfolg. Durch die Mitarbeit der abgeordneten Rechtsanwältin konnte der Praxisbezug aus anwaltlicher Sicht in den von Rechtsreferendaren zu schreibenden Anwaltsklausuren in der zweiten juristischen Staatsprüfung verstärkt werden. In Zusammenarbeit mit den auch weiterhin im Landesjustiz-prüfungsamt tätigen Richtern konnte erreicht werden, den Anwaltsbezug in diesen Klausuren umfangreicher zu berücksichtigen. Die nordrhein-westfälische Idee der Abordnung ist mittlerweile von anderen Bundesländern aufgegriffen worden. Ähnliche Projekte sind bereits z. B. in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachen, Hamburg und Bremen umgesetzt worden oder stehen kurz vor der Realisierung.

Wegen des großen Erfolges waren sich die drei nordrhein-westfälischen Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Hamm und Köln in Übereinstimmung mit dem Landesjustizprüfungsamt auch einig, das Projekt der Abordnung fortzusetzen und zum 01.07.2006 wiederum einen Rechtsanwalt an das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen abzuordnen. Für den weiteren 3-jährigen Abordnungszeitraum konnte nunmehr Rechtsanwalt Jörn Tröber aus Münster gewonnen werden. In einer Feierstunde am 28.06.2006 wurden die notwendigen Verträge durch Vertreter der Rechtsanwaltskammern, Herrn Präsidenten Ulrich (Düsseldorf), Herrn Präsidenten Dr. Finzel (Hamm), Herrn Vizepräsidenten Dr. Kronenburg (Köln) sowie durch den Staatssekretär des Justizministeriums Söffing, den Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes NRW Bühler, der Leitenden Ministerialrätin Dr. Röwer und dem abzuordnenden Kollegen Tröber (Münster) im Gebäude der Rechtsanwaltskammer Hamm unterzeichnet. Die Kosten der Halbtagstätigkeit tragen weiterhin die Rechtsanwaltskammern.

Herr Kollege Tröber ist in einer Sozietät mit vier Kollegen tätig. Er wird seine Anwaltstätigkeit auch während der Dauer seiner Abordnung aufrechterhalten. Hierdurch ist der dauernde Austausch zwischen Anwaltschaft und Justiz zur weiteren Verbesserung der Anwaltsklausuren gewährleistet. Damit leistet die nordrhein-westfälische Anwaltschaft erneut einen Beitrag dazu, die Juristenausbildung praxisorientierter, nämlich anwaltsorientierter zu gestalten.