Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 01.03.2013 das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern passieren lassen. Mit dem Gesetz werden die Rechte der unverheirateten Väter erweitert. Bisher stand der Mutter allein die elterliche Sorge zu, wenn die nicht miteinander verheirateten Eltern nicht die gemeinsame Sorge vereinbart hatten. Künftig kann der Vater einen Antrag stellen und das Familiengericht regelmäßig die gemeinsame Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.

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