Am 14.03.2013 wurden der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BT-Drucks. 17/12634) und der Bundesrats-Entwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit der Justiz (BT-Drucks. 17/11691) in Erster Lesung beraten. Beide Entwürfe wurden gemäß dem Überweisungsvorschlag an den Rechtsausschuss und an den Innenausschuss verwiesen, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde. In ihren Redebeiträgen gehen die Abgeordneten zum Teil auf die Anliegen der BRAK ein, insbesondere in Bezug auf die Zustellung und die Forderung der BRAK nach einem elektronischen Empfangsbekenntnis und in Bezug auf den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS).

 

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