Den Rechtsanwaltskammern wurde von der BRAK ein bundeseinheitlicher Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit übermittelt, den diese von einer Streitwertkommission der Arbeitsgerichtsbarkeit zur Kenntnisnahme erhalten hat.

Die Streitwertkommission wurde von einer Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte eingerichtet. Die Anwaltschaft ist in dieser Kommission nicht vertreten.

Die BRAK und die Regionalkammern stimmen derzeit den weiteren Umgang mit diesem Streitwertkatalog ab.

Da davon auszugehen ist, dass dieser in der Gerichtspraxis Anwendung finden wird, obwohl eine rechtliche Bindungswirkung der nachgeordneten oder nicht an der Erstellung beteiligten Richter nicht bestehen dürfte, ist dieser zu Ihrer Information nachfolgend eingefügt.

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