Entsprechend einer Entschließung des Bundestages sollen jetzt die ersten Auswirkungen des 2011 in Kraft getretenen Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren evaluiert werden.

Der Bundestag hatte seinerzeit auf Initiative des Rechtsausschusses beschlossen, dass im Rahmen der Evaluierung und des daraufhin zu erstellenden Berichts insbesondere zu prüfen und zu erläutern ist, "ob der Umfang des Entschädigungsanspruchs für materielle Nachteile sowie die Anforderungen an den Nachweis der Kausalität bei materiellen Schäden dem Haftungsgrund sowie den Belangen der Betroffenen angemessen Rechnung tragen".

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