Der bereits seit dem Jahr 2004 vorliegende Streitwertkatlog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist mit Geltung ab dem 1. November 2013 überarbeitet worden.

Der nunmehr vorliegende Streitwertkatalog 2013 ist durch eine von den Präsidentinnen und Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe eingesetzten Streitwertkommission erarbeitet worden, der Vertreter der Anwaltschaft nicht angehören.

 

Mit dem Katalog sollen Empfehlungen ausgesprochen werden, denen das jeweilige Gericht bei der Festsetzung des Streitwerts bzw. des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit (§ 33 Abs. 1 RVG) aus eigenem Ermessen folgen oder nicht folgen kann.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat wiederholt, bisher jedoch erfolglos, geltend gemacht, an der Streitkommission mitwirken zu wollen. Mit einer erneuten Anpassung des Streitwertkatalogs ist voraussichtlich frühestens in vier Jahren, d. h. im Jahr 2017, zu rechnen.

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