Die Prozesskostenhilfeformularverordnung nebst Anlage wurde am 21.01.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am Folgetag in Kraft getreten. Wie vom Bundesrat gefordert, wurde als vom Einkommen absetzbarer Betrag noch der Solidaritätszuschlag aufgenommen und das Formular inhaltlich etwas übersichtlicher gestaltet. Auch im Hinweisblatt zum Formular wurde noch eine geringfügige Änderung vorgenommen. So wurde der Begriff „eingetragener Partner/Partnerin“ durch „eingetragener Lebenspartner/Lebenspartnerin“ ausgetauscht.

 

Die Beratungshilfeformularverordnung ist bereits am 09.01.2014 in Kraft getreten.

Weiterführende Links:

http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*

http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*

Stellungnahme der BRAK (Stlln.-Nr. 21/2013, November 2013)