Die BRAK hat zum Gesetzentwurf des Justizministeriums NRW zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden eine Stellungnahme vorgelegt. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, „das Unternehmen selbst" in das Zentrum der Strafverfolgung zu rücken.

 

Die BRAK hat sich bereits in einer früheren Stellungnahme grundsätzlich gegen die Einführung einer Strafbarkeit von Unternehmen ausgesprochen. So warnt die Kammer unter anderem vor einer weiteren Belastung der Strafrechtspflege. Denn anders als bisher müsse die Staatsanwaltschaft bei jedem Störfall in einem Unternehmen bzw. Verband Ermittlungen gegen den Verband durchführen. Wegen der niedrigen Stufe eines strafprozessualen Anfangsverdachts ließen sich nämlich fahrlässige Handlungen nie ausschließen, insbesondere nicht fahrlässige Unterlassungen von Aufsichtsmaßnahmen, so die BRAK in der Stellungnahme.

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