Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie, das im Wesentlichen die Regelungen zum Mindestlohn enthält, eine Stellungnahme erarbeitet.

 

Inhaltlich sind dabei nach Ansicht der BRAK noch einige gesetzgeberische Klarstellungen und Ergänzungen notwendig. Dies betrifft zum Beispiel die Frage, welche weiteren Entgelttatbestände in welcher Form auf den Mindestlohn angerechnet werden können (z.B. Zuschläge, Zulagen etc.). Außerdem sollte klargestellt werden, dass ein Erlöschen des Mindestlohnanspruchs oder eines dem Mindestlohn entsprechenden Teils einer höheren Vergütung durch Ausschlussfristen zulässig ist.

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