Mitte September wurde die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung und des Ausbildungsrahmenplans im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neuregelung tritt zum 01.08.2015 in Kraft. Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der novellierten Verordnung bereits bestehen, können nach der neuen Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde.

Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung soll nach der Verordnung künftig mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt werden. Außerdem sollen den Fachangestellten die Entwicklungen im elektronischen Rechtsverkehr sowie Grundzüge des Wirtschaftsrechts näher gebracht und dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr u.a. durch die Vermittlung von englischen Sprachkenntnissen Rechnung getragen werden.

Weiterführender Link:

ReNoPat-Ausbildungsverordnung v. 29.08.2014 (BGBl. I 2014, 1490)