Im Rahmen der Justizministerkonferenz geht eine Unterarbeitsgruppe u.a. der Frage nach, ob sich die Rechtswegzuweisung für die rechtsberatenden Berufe bewährt hat. Auf Anfrage des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein hat die Bundesrechtsanwaltskammer hierzu Stellung genommen. Hintergrund der Anfrage ist die vom Präsidenten des BVerwG, Rennert, aufgeworfene Frage, ob die Zuständigkeit des BGH in Anwaltssachen nicht auf das BVerwG übertragen werden sollte, weil das Verfahren der VwGO unterliege und z.T. verwaltungsrechtliche Rechtsfragen zu beantworten seien. Damit verbunden ist die Frage, ob die Anwaltsgerichtshöfe an die Oberlandesgerichte angegliedert bleiben sollen.

Die BRAK sieht in ihrer Stellungnahme keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Sie spricht sich dafür aus, den Rechtsweg unverändert beizubehalten. Die Zuweisung der Anwaltssachen an Spezialsenate der ordentlichen Gerichtsbarkeit habe sich sehr bewährt. Die BRAK gibt u.a. zu bedenken, dass bei den Verwaltungsgerichten eine strafprozessuale Expertise, wie sie für Disziplinarsachen notwendig sei, fehle. Zudem verweist sie darauf, dass die meisten Rechtsanwälte vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit tätig seien.

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