Die BRAK hat zu den Änderungen des Entwurfs eines weltweiten Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommens im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht („Judgements Project“) vom 09.06.2016 erneut Stellung genommen. Dieser revidierte Entwurf orientiert sich im Wesentlichen an dem Vorentwurf vom November 2015 und ändert diesen teilweise ab. Die Bundesrechtsanwaltskammer nahm zu dem Vorentwurf bereits im Februar 2016 grundsätzlich positiv Stellung (Stellungnahme der BRAK Nr. 04/2016).

Die BRAK begrüßt die Neuregelung, die verständlicher und übersichtlicher formuliert wurde, in weiten Teilen. Die Ergänzungen im Katalog der indirekten Zuständigkeiten sind im Hinblick auf die angestrebte Harmonisierung sinnvoll.

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