Der Ausschuss Steuerrecht hat einen Beitrag zur Gewerblichkeit anwaltlicher Tätigkeit und zur Abfärberegelung des § 15 III Nr. 1 EStG verfasst.

Die anwaltliche Tätigkeit ist, sofern nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ausgeübt, grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Das Steuerrecht stellt jedoch teilweise hohe Anforderungen an die Gewährung dieses Privilegs. Bereits kleine Anteile gewerblicher Tätigkeit führen zur Gewerbesteuerpflicht der gesamten Kanzleileistung.

Anhand von fünf Beispielen wird in dem Beitrag zunächst die Gewerblichkeit der Einkünfte von Personengesellschaften durch verbundene Tätigkeiten dargestellt. Auch in den Fällen, in denen die Freiberufler-Gesellschaft oder deren Gesellschafter gerade keine gewerbliche Tätigkeit per se ausüben, kann die Abfärberegelung greifen.

Der Beitrag erläutert anhand von Praxisbeispielen, wie Rechtsanwälte sich in den gegebenen Situationen verhalten sollten. Schließlich stellt der Beitrag dar, wie die Gewerbesteuerfreiheit durch die bedarfsgerechte Kanzleistruktur gefährdet wird.

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