Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich bei ihrer Frühjahrskonferenz am 17./18.6.2015 für eine Abschaffung des Güterrechtsregisters ausgesprochen und das BMJV gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Das Ministerium hatte eine ersatzlose Abschaffung des Güterrechtsregisters zum damaligen Zeitpunkt nicht befürwortet und stattdessen die Prüfung einer Reform des Güterrechtsregisters nach der Verabschiedung der EU-Güterrechtsverordnungen vorgeschlagen.

Nachdem die beiden Verordnungen am 24.6.2016 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurden und zwischenzeitlich in Kraft getreten sind, hat das BMJV die Frage einer Reform des Güterrechtsregisters erneut aufgegriffen und bat um Stellungnahme, ob das Güterrechtsregister beibehalten werden soll.

In ihrer Stellungnahme spricht sich die BRAK insbesondere wegen seiner negativen Publizitätswirkungen für den Erhalt des Güterrechtsregisters aus, das perspektivisch jedoch zentral bei der Bundesnotarkammer elektronisch geführt werden sollte.

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