Antidiskriminierungsgesetz Der Bundestag hat am 17.06.2005 das Antidiskriminierungsgesetz beschlossen (BR-Drs. 445/05 v. 17.06.05). Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 08.07.2005 Einspruch gegen das umstrittene Gesetz mit der Folge der Überweisung in den Vermittlungsausschuss einlegen wird. Damit wird eine Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode vermutlich nicht mehr eintreten. Die Opposition kritisiert insbesondere, dass das Gesetz zu weit über die Vorgaben der Richtlinien hinausgehe. Lesen Sie auch die Beschlussempfehlungen der BR- Ausschüsse (BR-Drs. 445/1/05 v. 27.06.05). Wir berichteten hierzu auch in KammerInfo 10/2005 v. 19.05.2005.