Seit dem 1. Januar 2018 ist die Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) im Oberlandesgericht Hamm (vormals: Oberjustizkasse Hamm bzw. Justizkasse NRW) die allein zuständige Stelle im Justizressort für die Beitreibung von Justizkostenforderungen nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 4a und 7, 2 JBeitrG und für die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben. Seit diesem Zeitpunkt an werden bei den Zahlstellen Düsseldorf und Köln (vormals: Gerichtskassen Düsseldorf und Köln) keine derartigen Aufgaben mehr wahrgenommen.

Die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm - nicht zu verwechseln mit der Zahlstelle Hamm (vormals: Gerichtszahlstelle Hamm) - ist wie folgt zu erreichen:

per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.,
per Telefon: 02381  272-6333,
    - Sprechzeiten des Service-Centers:
    Montag - Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr
    zusätzlich Mittwoch von. 13:00 bis 16:00 Uhr -
per Telefax: 02381  272-518.