Europa ist auf dem Weg zur digitalen Datenwirtschaft und ein wesentlicher Baustein ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ob Unternehmen oder Anwaltskanzlei, alle sind ab dem 25.05.2018 davon betroffen, Übergangsvorschriften gibt es nicht.

Der deutsche Gesetzgeber hat zudem ein neues Datenschutzanpassungsgesetz erlassen (BDSG), welches die europäische Verordnung ergänzt und ebenfalls am 25.05.2018 in Kraft tritt.

Eine von der RAK Düsseldorf erarbeitete Handreichung „Die Datenschutz-Grundverordnung – erste Erkenntnisse und ihre Anwendung auf die anwaltliche Berufspraxis“ finden Sie hier. Verfasserin ist Frau Kollegin Dr. Susanne Offermann-Burckart.

 

Auch RA Prof. Dr. Armin Herb, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Datenschutzrecht, hat zum Thema einen ersten Aufsatz verfasst, auf den wir an dieser Stelle hinweisen (Herb, Die Datenschutz-Grundverordnung der EU, BRAK-Mitt. 2017, 209 ff.). Der Ausschuss Datenschutzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer erarbeitet derzeit Hinweise für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sobald diese vorliegen, werden wir sie im Newsletter bekanntgeben.