Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat umsatzsteuerrechtliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet.

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zustellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis aufzeigen.

Das Inhaltsverzeichnis gibt eine Übersicht über die angesprochenen Themen:

1.   Anforderungen an Anwaltsrechnungen

1.1.Allgemeines

1.2  Mindestangaben einer Rechnung

1.3  Erläuterungen zu einzelnen Mindestangaben

1.4  Gebühren- und berufsrechtliche Vorgaben

1.5  Zusätzliche Vorschriften bei Rechnungen an Unternehmer in anderen Mitgliedsstaaten

1.6  Kleinbetragsrechnung

1.7  Rechnungsberichtigungen

1.8  Vorschuss

2.   Vorsteuerabzug

2.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

2.2  Vorsteuerabzug für Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten

2.2.1   Reisekosten

2.2.2   Bewirtungs- und Übernachtungskosten

3.   Organisatorisches

3.1  Aufbewahrung von Rechnungen

3.2  Soll-/Ist-Besteuerung

3.3  Zusammenfassende Meldung

 

Die Handlungshinweise wurden auf der BRAK-Internetseite unter folgendem Link veröffentlicht:

Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung