Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz Der Bundesrat hat am 08.07.2005 dem Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz zugestimmt (BR-Drs. 451/05 v. 01.07.2005). Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 30.06.2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 15/5860) angenommen. Das Gesetz tritt noch in diesem Jahr in Kraft. Die neuen Regelungen sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2006 anzuwenden. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 08.07.2005.