Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und die BRAK zeigten sich im Rahmen der BRAK-Präsidentenkonferenz am 17.1.2019 bestürzt angesichts der Anfeindungen gegen eine Anwaltskollegin. Sie hatte unter anderem Angehörige eines der NSU-Mordopfer vertreten und sieht deshalb - jüngsten Medienberichten zufolge - nun sich und ihre Familie Bedrohungen ausgesetzt

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Darin sehen die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten einen Angriff auf die freie Berufsausübung der Anwaltschaft allgemein. „Es darf keine Rolle spielen, welchen Mandanten eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vertritt; die Garantie für jedermann auf ungehinderten und vollständigen Zugang zum Recht und das Recht auf eine uneingeschränkte Verteidigung müssen gewahrt bleiben.“

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