Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vorgelegt. Damit sollen die im Mai formulierten Eckpunkte der Bundesregierung umgesetzt werden. Ziel ist vor allem, das gerichtliche Strafverfahren zu beschleunigen und zu optimieren.

Dazu sieht der Entwurf u.a. eine Bündelung der Nebenklagevertretung durch Beiordnung bzw. Bestellung eines gemeinsamen Rechtsanwalts vor. Zudem soll das Verfahren zur Behandlung missbräuchlich gestellter Beweis- und Befangenheitsanträge vereinfacht werden. Die Unterbrechungsfristen sollen mit Mutterschutz und Elternzeit in Einklang gebracht werden. Und schließlich soll die Verhüllung des Gesichts in Gerichtsverhandlungen generell verboten werden.

Der Entwurf sieht zudem vor, die Ermittlungs- und Datenübermittlungsbefugnisse auszuweiten. So soll die DNA-Analyse auch zur Bestimmung der Haar- und Augenfarbe sowie des Alters des Spurenlegers zulässig sein und die Telekommunikationsüberwachung auch zur Verfolgung von Wohnungseinbruchsdiebstahl.

Ein weiteres Ziel des Entwurfs ist die Stärkung des Opferschutzes für Opfer von Sexualdelikten. Insbesondere soll der privilegierte Anspruch auf einen Rechtsbeistand für alle Vergewaltigungsfälle gelten; die Möglichkeit audio-visueller Aufzeichnungen und ihrer Vorführung in der Hauptverhandlung soll auch erwachsenen Opfern zugutekommen.

Schließlich sollen bundeseinheitliche Standards für Gerichtsdolmetscher geschaffen werden.

Die BRAK wird sich eingehend mit den Gesetzentwurf befassen.

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