Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2021 dem Entwurf für ein Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 zugestimmt. Damit gab er – mehr als sieben Jahre nach der letzten Anpassung der anwaltlichen Gebühren – grünes Licht für die Gebührenreform, die strukturelle Verbesserungen sowie eine lineare Anpassung von 10 % (bzw. 20 % im Sozialrecht) bringt. Das Gesetz ist – nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29.12.2020 – am 1.1.2021 in Kraft getreten.

BRAK und DAV zeigten sich erleichtert über das positive Ende eines langen und steinigen Wegs. Das Kostenrechtsänderungsgesetz bleibt aus ihrer Sicht ein Kompromiss, aber ein wichtiger, gerade auch angesichts der Corona-Pandemie, von deren Folgen die Anwaltschaft deutlich betroffen ist. Die Politik sei nun gefordert, eine Anpassung der gesetzlich geregelten Rechtsanwaltsvergütung in jeder Legislaturperiode vorzunehmen.

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