Das im Gesetzgebungsverfahren stark umstrittene Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt kommt. Das sog. Legal Tech-Gesetz soll einen Regelungsrahmen für Legal Tech-Anbieter schaffen, die auf der Grundlage einer Inkassoerlaubnis Rechtsdienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Es sieht unter anderem vor, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte künftig bei Geldforderungen bis zu 2.000 Euro gegen Erfolgshonorar tätig werden dürfen; zudem regelt es Voraussetzungen für die Registrierung und für Vergütungsvereinbarungen sowie Informationspflichten für Inkassodienstleister. Der Bundesrat hat am 25.6.2021 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und damit das Gesetz gebilligt.

Zuvor hatte der Bundestag das Gesetz in seiner Sitzung am 10.6.2021 beschlossen; er verabschiedete zudem auch eine Entschließung, wonach die Bundesregierung weitere Anpassungen, etwa bezüglich der Verschwiegenheit der Inkassodienstleister, prüfen soll. Zudem soll nach drei Jahren evaluiert werden, wie sich die teilweise Öffnung von Erfolgshonoraren für die Anwaltschaft auswirken und ob die festgelegten Sachkundeanforderungen an Inkassodienstleister ausreichen. Die Bundesregierung soll außerdem bis Juni 2022 ein Gesetz entwerfen, das die Aufsicht über die Inkassodienstleister zentral dem Bundesamt für Justiz überträgt.

Das Gesetz soll zum 1.10.2021 in Kraft treten. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.

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