Die Gerichtsvollziehergebühren werden linear um 10 % erhöht. Der Bundesrat billigt in seiner Sondersitzung am 17.9.2021 eine entsprechende Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, die als Teil des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom Bundestag beschlossen worden war. Die Änderung geht auf eine Initiative des Bundesrats aus dem Mai 2021 zurück.

Die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Die Änderungen des Gerichtsvollzieherkostengesetzes sollen zum 1. des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten, also voraussichtlich zum 1.11.2021.

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