Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht ist am 27.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2010, 2261). Mit der Neuregelung wurde der 2008 durch das Telekommunikationsüberwachungsgesetz eingeführte unterschiedliche Schutz vor Überwachungsmaßnahmen gegenüber Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten wieder beseitigt.
Die BRAK hatte sich seinerzeit nachdrücklich gegen die geplante Regelung ausgesprochen, wonach Strafverteidiger einen absoluten Schutz vor Überwachungsmaßnahmen genießen, bei sonstigen Anwälten jedoch ein Abwägung zwischen den betroffenen Interessen vorgenommen werden kann. Der Präsident der BRAK hatte sich Ende 2007 sogar an den Bundespräsidenten gewandt, mit der Bitte, die Neuregelungen zum Telekommunikationsüberwachungsgesetz nicht auszufertigen. Nach dem Regierungswechsel 2008 einigten sich die neuen Koalitionspartner rasch auf eine Änderung des § 160a StPO und legten diese im Koalitionsvertrag fest.
Entsprechend deutlich begrüßte die BRAK in ihrer Stellungnahme Nr. 15/2010 den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung. Die Gewährleistung bürgerlicher Freiheitsrechte und eines grundgesetzlich geschützten Zugangs zum Recht erforderten eine einheitliche Ausgestaltung der Rechte und Pflichten eines Parteivertreters im Strafverfahren, hieß es in der Stellungnahme.
Vgl. dazu auch KammerInfo 23, 20, 16, 15, 12, 7 und 3/2010, 21, 10, 2 und 1/2009 sowie 23, 21, 17, 16, 15 und 13/2008