Seit sechs Monaten gilt die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke zieht in Libra Rechtsbriefing eine kritische Bilanz zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Anwaltschaft und Justiz.

Im juristischen Online-Magazin Libra Rechtsbriefing zieht BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke eine kritische Bilanz zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs, nachdem nun seit einem guten halben Jahr die aktive Nutzungspflicht für Anwältinnen und Anwälte gilt. Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigt er, an welchen Stellen es bei der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs noch hakt und weshalb manche Gerichte zu Druckstraßen wurden.

Er weist dabei insbesondere auf eine Diskrepanz hin: Die Anwaltschaft sei in Vorleistung getreten, denn sie habe bereits seit dem 1.1.2018 die Pflicht, die für das beA erforderliche Technik vorzuhalten und die Posteingänge im beA zur Kenntnis zu nehmen. Seit dem 1.1.2022 müsse die Anwaltschaft Dokumente elektronisch an Gerichte übermitteln. Demgegenüber seien elektronische Gerichtsakten erst ab dem 1.1.2026 verpflichtend. Es sei absehbar gewesen, dass die Verarbeitung elektronischer Kommunikation ohne elektronische Gerichtsakte zu den jetzt eingetretenen Problemen führt.

Niemand solle sich täuschen, warnt Lemke: Auch Ideen zur Einführung beschleunigter Online-Verfahren werden sich nicht ohne hinreichende elektronische Ausstattung der Gerichte verwirklichen lassen. Die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs gelinge nur im engen Schulterschluss zwischen Anwaltschaft und Justiz – und mit entsprechender Förderung durch den Bund über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat.

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