Über die audiovisuelle Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen, die der Bundesjustizminister einführen will, wird in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Die BRAK unterstützt den Gesetzentwurf und betont, dass an der digitalen Dokumentation kein Weg vorbeiführt.

Ab spätestens 2030 sollen Hauptverhandlungen im Strafprozess in Ton und Bild aufgezeichnet werden. Dies sieht der vom Bundesministerium der Justiz Ende November vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung vor. Im Kern sollen danach Hauptverhandlungen künftig mit Bild-Ton-Aufzeichnungen dokumentiert und zudem automatisch in Textdokumente transkribiert werden.

Der Entwurf wird in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Teile der Richterschaft lehnen eine audiovisuelle Dokumentation von Hauptverhandlungen ab. Die BRAK fordert hingegen seit Jahren, dass Hauptverhandlungen auf Video aufgezeichnet werden sollen. Ihre Position hat sie unter anderem in ausführlichen Stellungnahmen ihrer Ausschüsse Strafprozessrecht und Strafrecht (Strauda) zu dem aktuellen Referentenentwurf des Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes dargelegt.

Angesichts der breiten öffentlichen Diskussion hat die BRAK nunmehr ihre Forderung erneut betont. Aus ihrer Sicht müssen die Vorteile der Digitalisierung dringend für Strafverfahren nutzbar gemacht werden. Dazu gehört, dass auch der Verlauf einer Hauptverhandlung in Strafsachen so dokumentiert wird, dass innerhalb des Verfahrens die Verfahrensbeteiligten jederzeit und in jeder Instanz nachvollziehen können, welchen Inhalt die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung hatte. Dies werde sich auf die Entscheidungsfindung positiv auswirken und schaffe Rechtssicherheit. Bislang basiert das Protokoll der Hauptverhandlung auf den handschriftlichen Notizen der Richterinnen und Richter. „Wir haben lange auf diese Reform und Modernisierung gewartet. Jetzt muss sie auch umgesetzt werden.“ fordert BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul.

Paul, die selbst Strafverteidigerin ist, und der Vorsitzende der Strafprozessrechts-Ausschusses der BRAK, Prof. Dr. Christoph Knauer, erläutern im Interview, weshalb die audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung für die Anwaltschaft so dringend ist und weshalb die Kritik an dem Gesetzentwurf aus ihrer Sicht nicht berechtigt ist.

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