Der Anfang Mai vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein Gesetz zur besseren Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen sieht vor, dass strafgerichtliche Hauptverhandlungen künftig in Tonaufzeichnungen festgehalten werden, die anschließend automatisch transkribiert werden. Die BRAK hatte sich zwar für die Einführung einer Videodokumentation stark gemacht, begrüßt jedoch auch die nun vorgesehene reine Tondokumentation und fordert deren rasche Umsetzung, weil die jetzige Situation ohne Inhaltsprotokolle aus ihrer Sicht nicht hinnehmbar ist.

In einer ergänzenden Stellungnahme hat die BRAK sich nunmehr ausführlich zu den technischen Aspekten der Aufzeichnung und der Transkription von Audioaufzeichnungen in Strafgerichtsprozessen geäußert. Sie formuliert darin konkrete Empfehlungen, um eine erfolgreiche Durchführung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Pilotphase zu ermöglichen.

Die BRAK spricht sich insbesondere für den Einsatz KI-basierter Transkriptionsmethoden aus, deren Vorteile für den Einsatz in gerichtlichen Verhandlungen sie im Einzelnen erläutert.

Zudem setzt sie sich mit dem wiederholt formulierten Einwand auseinander, der Aufwand zur Installation und zum Betrieb der Transkriptionstechnik sei sehr hoch. Die BRAK weist darauf hin, dass ein Großteil der nötigen Hardware aufgrund der zum 1.1.2026 anstehenden und derzeit vorbereiteten Einführung der elektronischen Aktenführung in der Justiz ohnehin vorhanden ist. Die ohnehin vorhandene IT-Infrastruktur ermögliche auch den Einsatz cloudbasierter Transkriptionssysteme. Hierzu erläutert die BRAK im einzelnen die geringen technischen Anforderungen und weist auf den möglichen Einsatz freier Transkriptionswerkzeuge hin.

Auch dem Einwand eines hohen Personalaufwands zur Bedienung der Transkriptionstechnik setzt die BRAK sich auseinander. Sie legt im einzelnen dar, weshalb Transkriptionswerkzeuge ohne tiefere IT-Kenntnisse bedienbar sind.

Abschließend formuliert die BRAK Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung der automatisierten Transkription von strafgerichtlichen Hauptverhandlungen. Sie spricht sich insbesondere für die Nutzung von real time-Transkription aus, unter anderem um eine unmittelbare Überprüfung noch während der Verhandlung zu ermöglichen und auf etwaige Ausfälle sofort reagieren zu können. Zudem empfiehlt sie die Anwendung redundanter Transkriptionsmethoden, um gegen etwaige Ausfälle der Internetanbindung abgesichert zu sein. Sie kritisiert schließlich, dass der Gesetzentwurf keine Vorgaben enthält, welche die Qualität der Audioaufzeichnung absichern, von der die Qualität des Transkripts maßgeblich abhängt. Dazu verweist sie auf die entsprechenden DIN- bzw. ISO-Normen.