Der Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind, soll von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro verdoppelt werden. Das sieht ein vom Bundeskabinett am 27.8.2025 beschlossener Gesetzentwurf vor. Daneben sollen bestimmte Streitigkeiten wie etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen werden, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten hingegen den Landgerichten.
Ziel ist es, die Amtsgerichte zu stärken und ihre Verfahrenszahlen zu steigern; zudem soll die Spezialisierung der Gerichte gefördert werden. Die Justiz soll dadurch insgesamt bürgernäher und leistungsfähiger werden. Als weiteren Vorteil führt die Gesetzesbegründung an, dass Bürgerinnen und Bürger dadurch Anwaltskosten ersparen würden, weil vor den Amtsgerichten – anders als vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof – kein Anwaltszwang besteht. Laut den Schätzungen im Gesetzentwurf soll dies zu einem Wegfall von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von rund 14,5 Mio. Euro führen.
In ihrer Stellungnahme zu dem im Juni veröffentlichten Referentenentwurf kritisierte die BRAK insbesondere diese Begründung scharf. Die Darstellung als bloßer Kostenfaktor werde der Bedeutung anwaltlicher Beratung und Vertretung im Rechtsstaat nicht gerecht. Auch die Begründung des Regierungsentwurfs stellt die potenzielle Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von rund 14,5 Mio. Euro heraus.
Die BRAK wird auch das weitere Gesetzgebungsverfahren intensiv begleigten.
Weiterführende Links:
Regierungsentwurf
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums v. 27.8.2025 (zur Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte)
Referentenentwurf
Stellungnahme Nr. 25/2025 (zum Referentenentwurf)
Nachrichten aus Berlin 15/2025 v. 24.7.2025 (zum Referentenentwurf)
Nachrichten aus Berlin 13/2025 v. 26.6.2025 (zum Referentenentwurf)